Klarmachen zum Ändern!

Dokumenten-Leak zur Chatkontrolle:

WISSENSCHAFTLICHER DIENST DES RATES DER EU WARNT VOR GRUNDRECHTSWIDRIGKEIT

+++ Dienst äußert starke Bedenken zu Chatkontrolle und Altersverifizierung +++ Nancy Faeser muss Irrfahrt in die Massenüberwachung beenden +++

Ähnlich wie das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments und des Deutschen Bundestags hält auch der Dienst des Rates der EU die Entwürfe zur Chatkontrolle (CSAR) für grundrechtswidrig, wie ein Dokumentenleak bestätigt. Der Vorschlag der EU-Kommission, E-Mail- und Messenger-Anbieter zu zwingen, alle privaten Nachrichten nach mutmaßlich illegalem Material zu durchsuchen und der Polizei zu melden, ist laut der Analyse des Dienstes sehr wahrscheinlich nicht mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union vereinbar. Das Gutachten äußert ganz enorme Bedenken hinsichtlich einer anlasslosen, generalisierten Überwachung privater Kommunikation. Auch eine verpflichtende Altersprüfung bei Kommunikationsdiensten hält der Dienst für grundrechtswidrig, da entweder zwingend biometrische Daten gesammelt würden oder eine Identifizierung über Ausweisdokumente im Netz notwendig wäre.

Anne Herpertz, Vorsitzende der Piratenpartei Deutschland, richtet sich explizit an Bundesinnenministerin Nancy Faeser:

„Das Gutachten des Rates muss im Innenministerium zu einem unmittelbaren Umdenken führen. Wer wider besseres Wissen über eine grundrechtswidrige Praxis noch immer an der Chatkontrolle festhalten will, verachtet die Grundrechte aller EU-Bürger:innen. Ich frage mich, wie viele Gutachten, Kritiken und Hinweise es noch braucht, um die Bundesinnenministerin von ihrer Irrfahrt in die Massenüberwachung abzubringen.“

„Notwendig ist daher ständiger Protest der europäischen Bürger:innen gegen dieses Unterfangen. Wir werden uns nicht anlasslos und massenhaft überwachen lassen.“

so Herpertz weiter.

„Stattdessen sollte sich die Politik damit beschäftigen, wirklich effiziente und sinnhafte Lösungen zum Schutz von Kindern, zur Unterstützung von Betroffenen und für eine erfolgreiche Strafverfolgung zu beschließen. Mit einer grundrechtswidrigen Praxis, welche das digitale Briefgeheimnis aller verletzt, und die letztendlich am EuGH scheitern wird, ist niemandem geholfen.“


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