Heute hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Regelungen zum Einsatz einer neuartigen Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg in ihrer derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt. Es warnt, mit einem Klick könnten umfassende Profile von Personen, Gruppen und Milieus erstellt und auch zahlreiche rechtlich unbeteiligte Personen weiteren polizeilichen Maßnahmen unterzogen werden.
Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) begrüßt das Urteil:
“Der profitgetriebene Versuch ausländischer Akteure, NSA-artige Schnüffelmethoden auch bei der deutschen Polizei zu etablieren, ist gestoppt. Das schützt unschuldige Bürger davor, wegen undurchsichtiger und unzuverlässigen Willkür-Algorithmen plötzlich ins Visier der Polizei zu geraten. Zielgerichtete Ermittlungsarbeit geht anders.
Mit dem geplanten AI Act haben wir im Europaparlament das ‚Predictive Policing‘ längst im Visier. Gleichzeitig ist Europol aber erlaubt, was nach dem heutigen Urteil in Deutschland verboten ist, was zur Grundrechtsflucht einlädt. Ich hoffe, das heutige Urteil setzt europaweit Maßstäbe und der Europäische Gerichtshof zieht nach.“