In ihrer Firma wird gegen Umweltschutz- und Arbeitsschutzvorschriften verstoßen und sie wollen dies zur Anzeige bringen? Sind sie sicher, dass sie hier gut geschützt sind? Die Europäische EU-Richtlinie greift nämlich nur, wenn man Verstöße gegen EU-Recht meldet und die deutsche Richtlinie, die im letzten Dezember von der Bundesjustizministerin vorgelegt wurde, ist jetzt in der großen Koalition am Widerstand der CDU gescheitert.
Der Gesetzentwurf der Justizministerin sah vor, dass Whistleblower nicht nur geschützt werden, wenn sie gegen EU-Recht verstoßen, sondern dies auch gilt bei Verstößen gegen Bundesrecht. Eigentlich ein völlig normaler Vorgang. Nicht so für die CDU. Diese sieht die wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen gefährdet. Eine sehr abenteuerliche Begründung. Stehen wirtschaftliche Interessen von Firmen bei Gesetzesverstößen wirklich über dem Gemeinwohl der Bevölkerung, die sich darauf verlässt, dass unsere Gesetze eingehalten werden.
Mit dem Scheitern der Verhandlungen nimmt die große Koalition in Kauf, dass EU-Recht nicht in Bundesrecht umgesetzt wird. Es ist absehbar, dass wir vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt werden. Und das von Parteien, die das Wort „Europa“ gern vor sich her tragen.
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