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Startschuss für EU-Datenbank allgemeinfreier Werke und digitalen Zugang zu wissenschaftlichen Werken

Mit der heutigen Haushaltsabstimmung bewilligte das EU-Parlament die Finanzierung zweier Pilotprojekte im Bereich freies Wissen, die vom Europaabgeordneten der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft vorgeschlagen worden waren.

Im Rahmen des ersten Politprojekts „Öffentliches EU-Verzeichnis von Werken in Public Domain und unter freien Lizenzen“ wird eine
Machbarkeitsstudie zur Einrichtung einer Datenbank allgemeinfreier Werke finanziert. Die Entwicklung einer solchen Datenbank soll Rechtssicherheit für Plattformen, Anbieter, Galerien, Bibliotheken, Archive und Museen sowie andere gemeinnützige Organisationen, die mit gemeinfreien oder frei lizenzierten Inhalten arbeiten, schaffen.

Mit dem zweiten Projekt „Die Rolle der Urheberrechtsgesetze bei der Erleichterung von Fernunterricht und Forschung“ soll insbesondere der schulische, universitäre sowie der kulturelle Bereich gestärkt werden: Im Rahmen des Pilotprojekts wird untersucht, welche urheberrechtlichen Grenzen für die Online-Lehre aktuell gelten und wie im Wege einer Anpassung des Rechtsrahmens ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber und der Nutzung zu Bildungs- und
Forschungszwecken im allgemeinen Interesse gefunden werden kann. Daneben sollen Perspektiven entwickelt werden, um den öffentlichen Zugang zu Kultur und Bildung zu verbessern, insbesondere durch Gewährung von Lizenzen für Bibliotheken.

Patrick Breyer, Abgeordneter des Europäischen Parlaments für die Piratenpartei und digitaler Freiheitskämpfer, kommentiert:

„Dass wir Piraten für freies Wissen kämpfen, war noch nie so wichtig wie während der Pandemie, als Schulen und Bibliotheken vielfach geschlossen waren. Es muss endlich Rechtssicherheit geschaffen werden. Profitinteressen der Industrie dürfen dem digitalen Lernen und Forschen nicht länger im Wege stehen. Die von mir vorgeschlagenen Pilotprojekte sind ein wichtiger erster Schritt, um die Gesetze in Einklang mit den Bedürfnissen unserer digitalen Wissensgesellschaft zu bringen.”


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