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Klage der Piraten wird vor dem Verfassungsgericht verhandelt

Die Klage der Piratenpartei gegen die Einführung einer 2,5%-Sperrklausel bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen wird am 24. Oktober 2017 vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster mündlich verhandelt.

Der letzte Landtag hat sich mit großer Mehrheit aller großen politischen Parteien für die Wiedereinführung einer Sperrklausel auch bei den Kommunalwahlen in NRW entschieden. Bereits früher wurden solche Sperrklauseln für Kommunalwahlen von Gerichten als Angriff auf die demokratischen Freiheiten und damit verfassungswidrig zurückgewiesen. Dies hat die großen Parteien aber nicht davon abgehalten, die Sperrklausel wieder einzuführen.

Die Piratenpartei und auch andere haben hierzu Klage vor dem Verfassungsgerichtshof NRW erhoben. Diese wird jetzt verhandelt. Ein Urteil ist im Oktober noch nicht zu erwarten.


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