Klarmachen zum Ändern!

Fall Özcelik – Ausgrenzung wird auf die Spitze getrieben!

Es ist nur wenige Tage her, da wurde die Stadtverordnete Nurten Özcelik – trotz Krankheit und ohne vorher die Möglichkeit zu einer persönlichen Stellungnahme zu haben, aus dem Fraktionsvorstand der Herner SPD ausgeschlossen – ein aus unserer Sicht unwürdiges Verfahren. Jetzt beginnt Teil 2 der Ausgrenzung.

In der Beschlussvorlage zur nächsten Ratssitzung hat die SPD beantragt, Frau Özcelik aus den Ausschüssen und Gremien auszuschließen und diese mit anderen SPD Mitgliedern zu besetzen. Dies ist aus unserer Sicht ein rechtswidriges Verfahren. Natürlich können Ausschüsse auf Vorschlag der Fraktionen neu besetzt werden – aber nur wenn diese vakant sind, also das Mitglied ausgeschieden ist. Hiervon kann hier aber nicht die Rede sein. Wie Frau Özcelik uns gegenüber bestätigte, wurde auch mit ihr hierüber nicht gesprochen. Und von einer Vakanz kann nicht geredet werden. Sie ist zwar aktuell krank geschrieben, rechnet aber ab April wieder damit, ihre Tätigkeiten im Herner Rat wieder aufnehmen zu dürfen.

Wir fragen uns:

Wo sind Sitte und Anstand in der politischen Arbeit der SPD geblieben, wenn nicht einmal die Grundzüge des Anstands – also hier mindestens der Möglichkeit einer Stellungnahme – gewahrt werden?

Wo ist die „weibliche Solidarität“ geblieben, von der die Bundestagsabgeordnete und Staatsministerin Michelle Müntefering regelmäßig redet? Schließlich nimmt sie ja in der Herner SPD eine bedeutende Rolle ein und hüllt sich bisher in Schweigen.

Wo sind die Grundwerte der SPD, die ja im wesentlichen auf Solidarität aufbauen, geblieben, die gerade von der Bundesführung in Berlin regelmäßig wieder eingefordert werden?

Und wie ist eigentlich die Rolle unseres Oberbürgermeisters, Herrn Dr. Dudda? Er hat die Respektkampagne in Herne initiiert. Warum lässt er so etwas zu? Er nimmt regelmäßig an Sitzungen der SPD-Fraktion teil und äußert sich nicht! Warum lässt er zu, dass Anträge eingereicht werden, die nach unserer Auffassung offensichtlich rechtswidrig sind?

Die Neubesetzung von Mitgliedern ist nur mit Zustimmung der Betroffenen möglich. Diese liegen nicht vor. Ein kleiner Blick in § 58 der Gemeindeordnung sollte genügen, um das festzustellen. Im übrigen ist die Ratssitzungen in den Haupt- und Personalausschuss verschoben worden. Übertragbar sind laut der Gemeindeordnung aber nur „Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen“ (§ 50 Absatz 1 der GO). Hier geht es aber um Wahlen (§ 50 Absatz 2 der GO). Diese sind nicht übertragbar.


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