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Verfassungsgericht in Münster verhandelt Klage der Piratenpartei gegen die Sperrklausel

Die Verhandlung der Piratenpartei NRW und anderer Parteien vor dem Verfassungsgerichtshof NRW in Münster gegen die Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen wurde am 24. Oktober in mündlicher Verhandlung geführt.

Was ist passiert?

SPD, CDU und Grüne im Landtag haben am 10. Juni 2016 die Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen beschlossen. Bereits im Jahr 1999 hatte der Verfassungsgerichtshof die damalige Sperrklausel bei Kommunalwahlen in NRW für verfassungswidrig erklärt. Die damals geltende Sperre wurde daraufhin aufgehoben. Den großen Parteien war dies ein Dorn im Auge. Sie argumentieren mit einer Unregierbarkeit in den Gemeinderäten. Auch in Herne wurde ein entsprechender Beschluss herbeigeführt. Gerade hier in Herne ist diese „Unrgierbarkeit“ bekanntermaßen offensichtlich, wird der Rat doch durch eine große Koalition aus SPD und CDU regiert. Dieses merkwürdige Demokratieverständnis haben wir Piraten in Herne bereits bei dem Beschluss vorgetragen. Gerade durch die konstruktive Arbeit der kleinen Parteien wurden neue Gesichtspunkte in die Diskussion eingeführt und konnten Beschlüsse zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger herbeigeführt. Ist Herne deswegen unregierbar?

Verhandlung

Entsprechend hat der Verfassungsgerichtshof insbesondere den Zweck der Sperrklausel kritisch hinterfragt. Unter anderem wollten die Richter beim Verfahrensauftakt wissen, warum die Hürde gerade bei 2,5 angelegt worden sei. „Die Richter haben durch eine intensive Befragung des Prozessvertreters des Landtags erkennen lassen, dass sie Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Klausel haben“, sagte der Vertreter Piratenpartei, Professor Bodo Pieroth, nach dem Verfahren.

Entscheidung

Die Entscheidung will das Verfassungsgericht am 21. November verkünden.


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