Am 09.12.2015 verhandelt der Europäische Gerichtshof über eine Klage, mit der die Störerhaftung beim Betrieb von offenen WLAN-Zugängen geklärt werden soll (C-484/14) Kläger ist der Gautinger PIRAT und Gemeinderat Tobias McFadden, die Klage wird von der Piratenpartei unterstützt.
Während die deutsche Politik einen fragwürdigen Ansatz zur Regelung der Störerhaftung beim Betrieb von WLAN-Zugängen diskutiert, wird der EuGH dazu schon bald Grundsätzliches entscheiden. Nach Auffassung des Klägers und der Piratenpartei darf ein Betreiber von WLAN-Internetzugängen nicht schlechter gestellt sein als ein DSL-Internetprovider. Für diese Provider gilt schon das sogenannte Providerprivileg aus § 8 TMG, welches die Durchleitung von Informationen weitgehend von der Haftung für die Inhalte freistellt. Sollte das hohe Gericht dieser Auffassung folgen, so ist zu erwarten, dass auch der derzeit in der Debatte befindliche Gesetzesvorschlag der Bundesregierung infrage gestellt wird.
Tobias McFadden ist jedenfalls sicher, dass seine Klage beste Erfolgsaussichten hat und erklärt dazu:
»Die in Deutschland einmalige Störerhaftung verhindert, dass Privatpersonen und Betriebe für ihre Gäste und Kunden einfach und risikolos WLAN als Service anbieten können. Auch Freifunk-Projekte sind durch den neuen, umstrittenen Gesetzesvorschlag gefährdet. Aber dass uns die fortschrittsfeindliche Rechtsauffassung der Bundesregierung in die digitale Steinzeit zurück katapultiert, werden wir PIRATEN mit unserer Klage verhindern.«
Zur Deckung der Gerichts- und Anwaltskosten dieses Verfahrens ruft die Piratenpartei zu Spenden auf.
Empfänger: PIRATEN BzV Oberbayern
IBAN: DE43702501500022248165
Verwendungszweck: „WLAN-Klage“
Um eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können, wird darum gebeten, auch den vollen Namen und Anschrift mit im Verwendungszweck anzugeben. Alternativ kann über folgende Seite per einmaliger oder regelmäßiger Einzugsermächtigung gespendet werden:
Das Verfahren ist u.a. für Projekte wie Freifunk, bei denen der eigene Internetzugang anderen zur Verfügung gestellt wird, aber auch für Betreiber von Gaststätten, Hotels oder anderen Einrichtungen, die offene WLAN-Zugänge anbieten wollen, von hoher Bedeutung.
Bei Anfragen zu Details steht Ihnen der Koordinator dieses Verfahrens zur Verfügung:
Roland ‚ValiDOM‘ Jungnickel
Kontakt: http://validom.net/kontakt
Quelle: https://www.piratenpartei.de/2015/11/06/eugh-verhandelt-ueber-piratenklage-gegen-stoererhaftung-2/