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EuGH verhandelt über Piratenklage gegen Störerhaftung

Am  09.12.2015 verhandelt der Europäische Gerichtshof über eine Klage, mit  der die Störerhaftung beim Betrieb von offenen WLAN-Zugängen geklärt  werden soll (C-484/14) Kläger ist der Gautinger PIRAT und Gemeinderat Tobias McFadden, die Klage wird von der Piratenpartei unterstützt.
TOBIAS MC FADDEN - FOTO - LUPE CHRISTOPH - CC BY NC 3.0 - 900x1200-225x300Während  die deutsche Politik einen fragwürdigen Ansatz zur Regelung der  Störerhaftung beim Betrieb von WLAN-Zugängen diskutiert, wird der EuGH  dazu schon bald Grundsätzliches entscheiden. Nach Auffassung des Klägers  und der Piratenpartei darf ein Betreiber von WLAN-Internetzugängen  nicht schlechter gestellt sein als ein DSL-Internetprovider. Für diese  Provider gilt schon das sogenannte Providerprivileg aus § 8 TMG,  welches die Durchleitung von Informationen weitgehend von der Haftung  für die Inhalte freistellt. Sollte das hohe Gericht dieser Auffassung  folgen, so ist zu erwarten, dass auch der derzeit in der Debatte  befindliche Gesetzesvorschlag der Bundesregierung infrage gestellt wird.
Tobias  McFadden ist jedenfalls sicher, dass seine Klage beste  Erfolgsaussichten hat und erklärt dazu:
»Die in Deutschland einmalige  Störerhaftung verhindert, dass Privatpersonen und Betriebe für ihre  Gäste und Kunden einfach und risikolos WLAN als Service anbieten können.  Auch Freifunk-Projekte sind durch den neuen, umstrittenen Gesetzesvorschlag gefährdet. Aber  dass uns die fortschrittsfeindliche Rechtsauffassung der Bundesregierung  in die digitale Steinzeit zurück katapultiert, werden wir PIRATEN mit  unserer Klage verhindern.«
Zur Deckung der Gerichts- und Anwaltskosten dieses Verfahrens ruft die Piratenpartei zu Spenden auf.

Empfänger: PIRATEN BzV Oberbayern
IBAN: DE43702501500022248165
Verwendungszweck: „WLAN-Klage“

Um   eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können, wird darum gebeten,   auch den vollen Namen und Anschrift mit im Verwendungszweck anzugeben.   Alternativ kann über folgende Seite per einmaliger oder regelmäßiger   Einzugsermächtigung gespendet werden:
Das  Verfahren ist u.a.  für Projekte wie Freifunk, bei denen der eigene  Internetzugang anderen  zur Verfügung gestellt wird, aber auch für  Betreiber von Gaststätten,  Hotels oder anderen Einrichtungen, die  offene WLAN-Zugänge anbieten  wollen, von hoher Bedeutung.
Bei Anfragen zu Details steht Ihnen der Koordinator dieses Verfahrens zur Verfügung:
Roland ‚ValiDOM‘ Jungnickel

Quelle: https://www.piratenpartei.de/2015/11/06/eugh-verhandelt-ueber-piratenklage-gegen-stoererhaftung-2/


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