Klarmachen zum Ändern!

Vertragsverlängerung für Sparkassendirektor – Wir hätten da mal ein paar Fragen!

Es war nur eine kleine Notiz in der WAZ am 30. März, die nach der letzten Sitzung des Verwaltungsrats der Herner Sparkasse veröffentlicht wurde. Klein und leicht zu übersehen und das nach einer Sitzung, die – wie man uns berichtete – deutlich länger dauerte als sonst üblich. Der Vertrag mit dem Sparkassendirektor Antonio Blanquez soll um fünf Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert werden. Dieser Beschluss muss vom Rat der Stadt Herne noch bestätigt werden.

Eine solche Vertragsverlängerung wäre sonst kein Problem. Ein kleiner Blick in die Bilanzen der Herner Sparkasse, in die Gewinn- und Verlustrechnung – auch wenn dieses in der Niedrigzins- und Corona-Lage aktuell nicht einfach ist – hätte genügt und wir hätten dies wahrscheinlich bestätigt. Aber ist die Leistung eines Sparkassendirektors allein mit solchen Kennzahlen zu begründen oder ist er nicht auch für die gesamte Sparkasse zuständig? Wenn ja, dann gibt es nach dem Bekanntwerden der – nach Ansicht des Arbeitsgerichts – unbegründeten und rechtwidrigen fristlosen Kündigung der Sparkassenmitarbeiterin Nurten Özcelik einige Fragen, die wir zu stellen haben.

  • Inwieweit wurde Herrn Blanquez zum Zeitpunkt Kündigung über das Verfahren informiert oder hat er dieses Verfahren selbst betrieben?
  • Wieviel Geld hat bzw. wird die Herner Sparkasse durch die fristlose Kündigung verloren, durch Gehalt, dass ggf. nachgezahlt werden muss, Prozess- und Anwaltskosten, ggf. Entschädigungen oder gar Schmerzenzgeld? Und wer zahlt das? Sind es wieder die Kunden die solche sinnlosen Kosten mit ihren steigenden Kontoführungsgebühren tragen müssen?
  • Es gab in dem Gerichtsverfahren Vorhaltungen in Bezug auf ein Fehlverhalten. Die Herner Sparkasse hat dieses in der eigenen Stellungnahme zum Urteil des Arbeitsgerichtsprozesses ausdrücklich dementierte. Fehler kommen aber – rein menschlich gesehen – vor, gerade in Geschäften bei denen nicht nach 08/15-Manier abgearbeitet werden kann, sondern individuelle Lösungen für persönliche Belange Einzelner gesucht und gefunden werden müssen. Gibt es in der Herner Sparkasse ein vernünftiges Fehlermanagement, so dass alle aus Fehlern lernen können oder führen Fehler automatisch zu einer „Bestrafung“ von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?
  • Ein Teil der Klage war eine interne Kritik, die von Nurten Öczelik geäußert wurde. Inwieweit führt eine solche interne Kritik zu einer „rufschädigenden Äußerung vor der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt werden müssen“? Wie geht die Sparkasse intern mit Kritik um. Gibt es ein entsprechendes Managementsystem oder andere interne Regelungen, die dazu führen, solche Kritik auf Wahrheitsgehalt zu prüfen und ggf. Konsequenzen im Rahmen eines vernünftigen Qualitätssicherungsprozesses zu ziehen?
  • Wie beurteilt der Sparkassendirektor die Rufschädigung der Herner Sparkasse durch den verlorenen Arbeitsgerichtsprozess im Vergleich zu den angeblichen „rufschädigenden Äußerungen“?

Und dann gibt es auch noch Fragen an den Verwaltungsrat. Dieser hat die Aufgabe die Herner Sparkasse zu prüfen. Dazu gehört sicherlich nicht, sich jede Personalentscheidung vorlegen zu lassen. Aber, wenn es um die fristlose Kündigung einer Mitarbeiterin geht, die zugleich auch prominentes Mitglied des Herner Rates ist, sollte man – schon im eigenen Interesse – sich informieren. Daher unsere Fragen an den Verwaltungsrat:

  • Wurde der Verwaltungsrat im Vorfeld bzw. im Rahmen des Kündigungsverfahrens über den Vorgang informiert? Wenn ja, wie und durch wen?
  • Hat sich der Verwaltungsrat alle für die Beurteilung des Verfahrens notwendigen Unterlagen geben lassen?
  • Konnte der Verwaltungsrat erkennen, dass das Verfahren ggf. gegen geltendes Arbeitsrecht verstoßen könnte? Wenn ja, hat der Verwaltungsrat die Sparkasse darüber informiert?
  • Wie beurteilt der Verwaltungsrat die Vorgehensweise der Herner Sparkasse und des Sparkassendirektors in Bezug auf diesen Vorgang?

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