Von Rob Wessel.
Am Montag hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen geurteilt, dass ein Gesetzentwurf der Bremischen Bürgerschaft zur Ausweitung des Wahlrechtes nicht mit der Landesverfassung vereinbar ist. Somit dürfen auch weiterhin EU-Bürger und -Bürgerinnen nicht an der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft teilnehmen. Ebenso erhalten Menschen aus Drittstaaten zur Wahl der Bremer Beiräte – also auf der kommunalen Ebene – kein Wahlrecht.
Weiterhin entscheidet also nicht der Lebe...
Weiterlesen