Wie das Bundesverfassungsgericht auf Nachfrage der Tageszeitung “taz” mitteilte, will das Gericht noch 2014 über die Beschwerde des Piraten Patrick Breyer gegen das Cybercrime-Abkommen entscheiden. Hat die Beschwerde Erfolg, könnte der Datenaustausch deutscher Sicherheitsbehörden mit Staaten ohne gleichwertige Grundrechtsgarantien, wie etwa den USA, allgemein verboten werden.
»Mit einer schnellen Entscheidung in dieser Sache käme ganz neuer Wind in die Debatte um die deutsche Zusammenarbeit m...
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