Die Piratenpartei NRW begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht homosexueller Paare, nach dem eine Sukzessivadoption für eingetragene Lebenspartner ab sofort möglich ist. [1]
Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte eine Ärztin aus Münster, nachdem ihr Wunsch, auch Adoptivmutter des 2004 von ihrer langjährigen Partnerin adoptierten Mädchens zu werden, von den Gerichten abgelehnt worden war. Schon seit 2005 können eingetragene Lebenspartner die leiblichen Kinder ...
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