Klarmachen zum Ändern!

Umgefallen – Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt

Jetzt ist er da!

Der Gesetzentwurf für die Vorratsdatenspeicherung wurde gestern – nach langem Zögern – von Bundesjustizminister Maas vorgelegt. Hier handelt es sich um den zweiten Versuch, ein Gesetz zu machen, das tief in die Grundrechte der Menschen eingreift. Das Gesetz soll die Telekommunikationsanbieter, also die Telekoms, die Vodaphones , die E-Pluses und wie sie alle heißen, verpflichten, unsere Kommunikationsdaten zu speichern und bei den Bedarf den Polizeibehörden (und auch den anderen, die aber nicht so offen ausgesprochen werden) zur Verfügung zu stellen. Ein neuer Schritt in Richtung des gläsernen Menschen in Richtung Staat.

Ein erster Versuch, ein Gesetz der großen Koalition aus dem Jahr 2008, ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit fliegenden Fahnen untergegangen. Es wurde für Nichtig erklärt, der Grundrechtseingriff war nach Auffassung des Gerichts Unverhältnismäßig.

Jetzt also ein nächster Versuch, etwas abgeschwächt, aber mit dem gleichen Ziel. Und natürlich wurde dieser gleich von prominenter politischer Stelle in unserem Land ausdrücklich gelobt. In seiner Presseerklärung vom gestrigen Tag war unser „Polizeiminister“ in NRW, Herr Innenminister Jäger, voll des Lobes und hat diesen als einen „Ausgewogenen Vorschlag für einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Sicherheitsinteressen des Einzelnen und datenschutzrechtlichen Vorgaben“ begrüßt. Nicht ganz so optimistisch sieht dieses offensichtlich unser ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter, Herr Schaar, in einem Interview mit dem Deutschlandfunk, denn die Menschen stehen weiterhin unter Generalverdacht.

PP-Bund-Plakate-BTW2013-v07-250x353Warum das Ganze?

Die Ermittlungsbehörden versprechen sich von der Speicherung von den Telekommunikationsdaten umfangreiche Auswertungsmöglichkeiten bis hin zu Bewegungsprofilen, um bei schweren Straftaten eine besser Chance zur Verbrechensbekämpfung zu bekommen. Dieses wird von allen Ermittlungsbehörden, von den Innenministerien der Länder und des Bundes seit Jahren gebetmühlenartig immer wieder vorgebetet.

Aber ist das so?

Das Max-Planck-Institut hat im Jahre 2012 die Kriminalstatistiken der verschiedenen Länder Europas, die eine Vorratsdatenspeicherung haben mit denen verglichen, die es nicht haben, verglichen. Ergebnis: Es konnten kaum Hinweise auf die Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung festgestellt werden! In 96% der Abfragen konnten Polizeibehörden die benötigten Informationen auch ohne Vorratsdatenspeicherung erhalten. Selbst der wissenschaftliche Dienst des Bundestags bezweifelt unter Berufung auf Zahlen des Bundeskriminalamts die Wirksamkeit. Die Aufklärungsquote wird sich nur im Tausenstel-Pozentbereich verbessern.

 

Verhältnismäßigkeit sieht anders aus!
Vielen Dank für diesen Gesetzentwurf – Rechnet mit unserem Widerstand

 

Der Vorsitzende der Piratenpartei Deutschland, Stefan Körner, hat bereits angekündigt, gerichtlich gegen das Gesetz vorzugehen, sobald es verabschiedet ist. Und er ist nicht allein …


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