Haushalt – Piraten-Herne | Klarmachen zum Ändern! https://www.piraten-herne.de Klarmachen zum Ändern! Sun, 02 Apr 2017 19:24:15 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.5.2 188010041 Die Piraten – Der Haushalt – Das Geld https://www.piraten-herne.de/die-piraten-der-haushalt-das-geld/ Sun, 02 Apr 2017 19:24:15 +0000 http://www.piraten-herne.de/?p=2626 Es ist noch nicht lange her, da hat die Entscheidung der Herner Piraten, den Haushalt der Stadt Herne zu unterstützen, für viel Kopfschütteln gesorgt. Wir Herner Piraten haben dem Haushalt zugestimmt. Nicht, dass wir mit allem Einverstanden waren, aber wir haben gesehen, dass die Verwaltung vieles getan haben, um einen stimmigen Haushalt zu erstellen. Dieser ist weiter desolat, stimmt aber mit den Vorgaben des Landes überein und das – und das war uns sehr wichtig – ohne weitere Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu verursachen.

Bild Fraktionssitzung

Fraktionssitzung Piraten AL

Jetzt hat die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung in Arnsberg den Haushalt nicht akzeptiert und neue Forderungen gestellt. Forderungen, die uns Bürgerinnen und Bürger, direkt betreffen. Wir sollen durch eine Steigerung der Grundsteuer B um 80 Punkte ab dem Jahr 2018 die Zeche zahlen. Diese Steuererhöhung betrifft uns alle, alle Grundstückseigentümer/innen unmittelbar und alle Mieter/innen mittelbar, da die Steuern auf die Nebenkosten umgelegt werden. Dieses war für uns Piraten nicht akzeptabel und wir haben es im Rat abgelehnt.

Und Geld, verstehen die Piraten davon etwas? Nun, es reicht zumindest dafür, unser von der Stadt zur Verfügung gestelltes Geld für die Arbeit im Rat soweit zusammen zu halten, dass die Fraktion Piraten-AL zum dritten Mal in Folge einen nennenswerten Betrag an die Stadt zurück geben können. Weitere Informationen: http://www.piraten-al.de/

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Piraten – Was könnt ihr denn schon? https://www.piraten-herne.de/piraten-was-koennt-ihr-denn-schon/ Fri, 15 Apr 2016 16:49:22 +0000 http://www.piraten-herne.de/?p=2281 Diese Frage hören wir häufiger auf unseren Infoständen, mit denen wir in der Stadt stehen und mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutieren. Auf diese Frage kennen wir ganz viele und sehr gute Antworten. Auch auf die Frage: Was macht ihr denn schon besser/anders als die anderen? Aber wir stehen nicht nur und reden, nein wir handeln auch!

Ein Beispiel? Wir können sinnvoll mit Geld umgehen.
Sie glauben uns nicht?

Die Stadt Herne hat der Ratsfraktion Piraten-AL für die politische Arbeit im Rat, den Ausschüssen und den Bezirksvertretungen Gelder zur Verfügung gestellt. Wir haben diese sinnvoll verwaltet und konnten am Ende des Jahres einen großen Teil der Gelder wieder an die Stadt zurück geben. Wir Piraten überlegen uns, was wir anschaffen und wofür wir das Geld unserer Bürgerinnen und Bürger verwenden. Dabei legen wir enge Maßstäbe an.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der Ratsfraktion Piraten-AL

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Kranke Parteienfinanzierung – Diskriminierung mit System – Teil III. https://www.piraten-herne.de/kranke-parteienfinanzierung-diskriminierung-mit-system-teil-iii/ Sat, 25 Apr 2015 17:03:31 +0000 http://www.piraten-herne.de/?p=1788 Weiterlesen ]]> Über den Autor:

NICO KERN - 200x300Nico Kern, geboren 1972 in Köln, Jurist und Bankkaufmann, ist seit 2009 Mitglied der Piratenpartei. Seit der Landtagswahl im Mai 2012 vertritt er die Piraten im Landtag NRW. Er ist Vorsitzender des Ausschusses für Europa und Eine Welt und Mitglied im Rechtsausschuss. Er ist verheiratet und lebt in Marl. Dort setzt er sich auch für kommunale Belange ein und ist für die Piratengruppe im Kreistag Recklinghausen aktiv. Er bloggt auf nicokern.de und twittert als @TeilerDoehrden.

 

Kranke Parteienfinanzierung – Die neue Parteienmathematik – Teil III.

 

Eine weitere kleine Gemeinheit für die außerparlamentarische Opposition hat sich der Gesetzgeber mit der letzten Gesetzesänderung im Jahre 2011 einfallen lassen. Eigentlich nur eine Kleinigkeit – aber mit großen Folgen. Bislang wurde zunächst errechnet, wie hoch der theoretische Anspruch einer Partei am Gesamttopf der Parteienfinanzierung („absolute Obergrenze“) ist. Erst danach wurde dieser Finanzierungsanspruch durch die Höhe der eigenen Einnahmen „gedeckelt“ (relative Obergrenze). Seit der neuen Gesetzeslage von 2011 werden die Berechnungen nun in umgekehrter Reihenfolge durchgeführt. Na und?

Das Ergebnis ist eine weitere Verkürzung der Finanzierung für kleine Parteien. Wieso? Nehmen wir ein Anschauungsbeispiel: Nur drei Parteien A, B und C nehmen an der Verteilung der staatlichen Mittel von 150 Mio. EUR teil. Alle hätten aufgrund der vergangenen Wahlergebnisse und Spendeneinnahmen jeweils Anspruch auf 100 Mio. EUR und müssen daher anteilig auf die Hälfte (50 Mio. EUR) gekürzt werden. Die Parteien A und B haben eigene Mittel in Höhe 100 Mio. EUR, Partei C in Höhe von 50 Mio. EUR erwirtschaftet. Nach alter Rechtslage entfielen aber trotzdem auf jede Partei 50 Mio. EUR. Der Unterschied in den Eigenmitteln würde sich nicht auswirken.

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Nach neuer Rechtslage mit umgekehrter Berechnungsformel nimmt Partei C bereits nur noch mit 50 Mio. EUR an der Berechnung der Verteilungsquoten teil. Dies hat zur Folge, dass Partei C jetzt nur noch 30 Mio. EUR erhält, die Parteien A und B sich aber über jeweils 60 Mio. EUR freuen dürfen – jeweils 10 Mio. EUR mehr. Dabei fällt auf, dass Partei C nun nur noch über insgesamt 80 Mio. EUR verfügt – bei 50 Mio. an Eigenmitteln. Dass bedeutet, dass der Anspruch für Partei C über die eigentlich erforderliche 50%-Marke (relative Obergrenze) hinaus auf 37,5% gekürzt wurde.

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Dieses Problem ist nicht nur ein theoretisches, sondern tritt auch in der Praxis auf. Nämlich bei Parteien wie den PIRATEN, die nahe an der relativen Obergrenze liegen und wenn die Gesamtansprüche aller Parteien auf Parteienfinanzierung die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel (absolute Obergrenze) übersteigen. Das ist de facto immer der Fall.

Also anstatt die kleinen Parteien bei der relativen Obergrenze zu entlasten – wie auch vom Bundesverfassungsgericht gefordert – haben es die Bundestagsparteien geschafft, still und heimlich eine zusätzliche Verschärfung zu beschließen.

Negatives Finanzierungsgewicht

Komplett absurd wird es, wenn man sich dann noch anschaut, was für ein weiteres Phänomen nach neuer Rechtslage bei der Verteilung der staatlichen Finanzmittel auftritt: Das „negative Finanzierungsgewicht“. Ich habe den Begriff an das „negative Stimmengewicht“ bei Wahlen angelehnt: Ein Systemfehler im Bundeswahlgesetz führt dazu, dass man im Falle von bestimmten Konstellationen der Partei schadet, der man seine Stimme gibt. Ähnliches passiert auch beim „negativen Finanzierungsgewicht“. Und zwar nicht nur in außergewöhnlichen Konstellationen, sondern permanent.

Um das zu verdeutlichen wandele ich das Beispiel von eben etwas ab: Partei C hat jetzt nur noch 10 Mio. EUR an Eigenmitteln erwirtschaftet. Sonst bleibt alles gleich. Nach alter Rechtslage würde Partei C nun auch nur 10 Mio. EUR an staatlichen Mitteln erhalten (relative Obergrenze). Der Anspruch auf die restlichen 40 Mio. EUR würde verfallen und damit dem Bundeshaushalt, sprich: Steuerzahler, zu Gute kommen. Nicht so nach neuer Rechtslage. Partei C erhält dann nur noch 7,14 Mio. EUR und die Parteien A und B können sich über 71,42 Mio. EUR statt 50 Mio. EUR nach alter Rechtslage freuen. Die von Partei C nicht in Anspruch genommenen Finanzmittel landen also nicht mehr beim Steuerzahler, sondern bei den beiden Großparteien!

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In der Konsequenz bedeutet das, dass ich mit meiner Wahlentscheidung für eine kleine Partei nicht mehr die Finanzierung der von mir gewählten Partei sicherstellen kann. Vielmehr muss ich damit rechnen, dass die Finanzmittel (zu gleichen Teilen) an große Konkurrenzparteien mit ausreichend Eigenmitteln fließen. Dem kann ich nur sicher entgehen, wenn ich eine im Bundestag schon vertretene Partei wähle. Man kann davon ausgehen, dass es nicht dem Wählerwillen entspricht, dass seine Stimme für eine kleine Partei zur Finanzierung der großen Parteien führt. Dieser bewusst in Kauf genommene Systemfehler ist niemandem mehr zu vermitteln. Das ist Diskriminierung mit System.

 

 

Artikelbild Parteienfinanzierung Mehr als nur Kleingeld

 

Quelle: http://www.piratenpartei-nrw.de/2015/04/16/kranke-parteienfinanzierung-diskriminierung-mit-system-teil-iii/

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Kranke Parteienfinanzierung – Diskriminierung mit System https://www.piraten-herne.de/kranke-parteienfinanzierung-diskriminierung-mit-system/ Thu, 16 Apr 2015 18:58:06 +0000 http://www.piraten-herne.de/?p=1775 Weiterlesen ]]> Nico KernÜber den Autor:

Nico Kern, geboren 1972 in Köln, Jurist und Bankkaufmann, ist seit 2009 Mitglied der Piratenpartei. Seit der Landtagswahl im Mai 2012 vertritt er die Piraten im Landtag NRW. Er ist Vorsitzender des Ausschusses für Europa und Eine Welt und Mitglied im Rechtsausschuss. Er ist verheiratet und lebt in Marl. Dort setzt er sich auch für kommunale Belange ein und ist für die Piratengruppe im Kreistag Recklinghausen aktiv. Er bloggt auf nicokern.de und twittert als @TeilerDoehrden.

Kranke Parteienfinanzierung – Diskriminierung mit System – Teil I.

Düsseldorf, 14.04.2015

Die Parteienfinanzierung. Bevor man in eine Partei eintritt, interessiert man sich eher wenig für dieses Thema. Erst danach, und dann sogar sehr. Vor allem wenn man PIRAT ist.

Dies kann aus zwei Aspekten geschehen. Entweder aus einer rein parteilichen oder aus einer gesamtgesellschaftlichen Sichtweise heraus. Während bei PIRATEN viele Diskussionen unter dem Parteiaspekt geführt werden, kommt die gesamtgesellschaftliche Debatte manchmal etwas zu kurz. Dabei ist es auch als Partei interessant, mit welchen verfassungswidrigen, weil diskriminierenden gesetzlichen Vorgaben wir uns als Partei herumplagen müssen.

Entwicklung-der-absoluten-Obergrenze-Parteienfinanzierung-1994-2014 In Deutschland erhalten politische Parteien Geld vom Staat. Kleinere, nicht im Bundestag vertretene Parteien werden dabei benachteiligt. In einer dreiteiligen Serie möchte ich einmal den Gründen und versteckten Ursachen nachspüren.

Anlass ist die aktuelle Berichterstattung über eine Klage gegen die Parteienfinanzierung vor dem Bundesverfassungsgericht von Prof. Hans Herbert von Arnim und ein Antrag zum NRW-Parteitag, der die Forderung beinhaltet, die sogenannte „relative Obergrenze“ bei der staatlichen Parteienfinanzierung abzuschaffen. Doch zunächst nochmal die Basics.

Exkurs: Warum staatliche Teilfinanzierung?

Laut Parteiengesetz gibt es keine volle, sondern nur eine teilweise Finanzierung von Parteien (sogenannte Teilfinanzierung). Dass es überhaupt staatliche Mittel gibt, ist keine Selbstverständlichkeit, wenn man internationale Vergleiche anstellt. Vor allem im anglo-amerikanischen Rechtsraum ist es unüblich, dass der Staat als Finanzier von Parteien auftritt. Der deutsche Gesetzgeber hat sich aus guten Gründen anders entschieden.

Jedoch war es auch in Deutschland ein langer Weg bis dorthin. Ein wichtiger Grundsatz der Nachkriegszeit lautete (und lautet bis heute), dass die Parteien nicht vom Staat abhängig sein dürfen. Die Verquickung von Staat und Partei im Dritten Reich und deren Folgen hatte man noch gut vor Augen. Daher sollen sie sich auch unabhängig von ihm finanzieren. Früher gab es daher gar keine „Parteienfinanzierung” sondern lediglich eine „Wahlkampfkostenrückerstattung”. Die Älteren unter uns erinnern sich vielleicht.

Ohne Wahlen geht es in einer Demokratie nicht, daher war auch die Finanzierung ok. Dieses Instrument entwickelte sich aber letztlich auch nur zu einem Deckmantel für die Parteien, um ihre allgemeinen Parteiapparate zu finanzieren. Also waren sie doch nicht so staatsfern, wie sie nach außen getan haben. Das Bundesverfassungsgericht wollte das Versteckspiel nicht mitmachen und fällte 1966 eines seiner vielen Urteile zu diesem Thema. Erst hiernach konnte man offen über „Parteieinfinanzierung” sprechen. Geld vom Staat für Parteien außerhalb des Wahlkampfs war nicht mehr länger igitt und verboten.

Aber es gab einen Kniff als Begründung. Die Parteien erfüllten staatliche Aufgaben, die nach der neuen Lesart des Bundesverfassungsgerichts auch vom Steuerzahler zu finanzieren sind: Politische Bildung hört ja nicht in der Schule auf. Schulen werden vom Staat bezahlt, warum also nicht auch Parteien, wenn sie sich auch um Bildung (nämlich der politischen Willensbildung) kümmern. Das Gericht zeigte sich also bei aller Härte gegenüber den Parteien auch verständnisvoll. Aber es verlangte ein Gesetz für die Regelung der Finanzierung. Das Parteiengesetz war geboren. Vorher wurde die Finanzierung einfach im Bundeshaushalt veranschlagt. Raider hieß jetzt Twix, sonst änderte sich nix.

Maßstäbe für die Verteilung der staatlichen Mittel sind einerseits die Resultate bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen. Pro Stimme gibt es mittlerweile 85 Cent für die ersten vier Millionen gültigen Stimmen, danach 70 Cent. Andererseits gibt es 38 Cent pro vereinnahmten Euro Mitgliedsbeitrag oder Spende. Geld gibt es nur für eine Partei, die bei einer Bundestags- oder Europawahl ein Minimum von einem halben Prozent der gültigen Stimmen oder bei einer Landtagswahl ein Prozent der gültigen Stimmen erhielt.

Hürde geschafft, das Geld fließt in Strömen?

Bekommt also jede Partei Geld, die genügend Wählerstimmen erreicht hat? Nein, denn nun greifen zwei Deckel:

1. Deckel: Das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel für alle Parteien ist auf eine fix festgelegte Summe gedeckelt. 2014 waren dies immerhin ca. 156,7 Millionen Euro. Mehr Geld gibt es nicht vom Staat (sogenannte „absolute Obergrenze). Seit der letzten Gesetzesänderung wird dieser Betrag noch jährlich um einen Inflationsausgleich erhöht. Das erspart lästige Diskussionen, die man sonst bei vergangenen Erhöhungen per Gesetz führen musste, warum Parteien schon wieder mehr Geld vom Bürger haben wollen. Jetzt geht das automatisch. Wie praktisch…

2. Deckel: Wie eben bereits geschrieben, will man auch keine vollständig vom Staat abhängige Parteien, und hat daher die sogenannte „relative Obergrenze” geschaffen. Diese Grenze besagt nichts anderes, als dass die Partei mindestens die Hälfte ihrer Mittel selbst „beschaffen” muss. Es darf also nicht mehr Staatszuschuss geben, als etwa an Mitgliedsbeiträgen, Mandatsträgerabgaben, Spenden, etc. hereinkommt. Man kann sich das wie kommunizierende Röhren vorstellen.

Tropf_Parteienfinanzierung

Beispiel: Hat eine junge Partei mit 2,2 Prozent zwar Hunderttausende von Wählerstimmen, aber lediglich 50.000 Euro Einnahmen aus Beiträgen ihrer Mitglieder, dann bekommt sie auch höchstens 50.000 Euro vom Staat dazu. Mit etwas größeren Zahlen ist die Piratenpartei von der relativen Obergrenze betroffen. Denn die klammen PIRATEN generieren nicht genug eigene „Einnahmen”, um ihre Stimmenanzahl in Parteifinanzierungszuschüsse umzumünzen.

Da stellt sich die Frage, wie gerecht das ist. Auf den ersten Blick vielleicht schon. Das Bundesverfassungsgericht leitet das Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Artikel 21 GG ab. Es steht in engem Zusammenhang mit den Grundsätzen der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl, die ihre Prägung durch das Demokratieprinzip erfahren.

Ein wichtiger Wahlrechtsgrundsatz wird in unserem politischen System allerdings bewusst verletzt: Die Wahlgleichheit.

Eine Stimme für eine Partei, die unterhalb von fünf Prozent bleibt, hat keinen Erfolgswert. Und als sei das noch nicht schlimm genug, hat dies noch eine weitere Folge: Es ist Fakt, dass Parlamentsparteien wesentlich mehr Mitgliedsbeiträge und Spenden erhalten als Parteien außerhalb des Bundestages. Großspenden gehen quasi ausschließlich an Bundestagsparteien. Außerparlamentarische Parteien sind dagegen auf Kleinspenden angewiesen. Durch die relative Obergrenze hat dies dann noch einmal negative Konsequenzen für die Kleinen. Dabei haben selbst die kleineren Parlamentsparteien schon Schwierigkeiten, allein mit Spenden und Mitgliedsbeiträgen ihre relative Obergrenze einzuhalten. Außerparlamentarischen Parteien ist es fast immer unmöglich, die ihnen eigentlich zustehenden Staatsmittel abzurufen, weil sie zu wenige eigene Einnahmen haben und somit an der relativen Obergrenze scheitern.

Artikelbild Parteienfinanzierung Mehr als nur Kleingeld

„Staatliche Parteienfinanzierung: Mehr als nur Kleingeld”

 

De facto verschaffen sich die Bundestagsparteien also mit der 5%-Sperrklausel zwei Mal einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den kleinen Parteien. Das ist mit dem Verfassungsgrundsatz der Chancengleichheit der Parteien nicht zu vereinbaren. Der Deckel der „relativen Obergrenze“ muss daher für kleine Parteien aufgeweicht werden. Alles andere ist Diskriminierung mit System.

Es wäre tatsächlich wichtig, dass dieser verfassungswidrige Zustand beseitigt wird. Denn an dieser Stelle wird auch insgesamt der gesellschaftliche Wandel ausgebremst. Jungen Parteien fehlen Mittel für die politische Arbeit, abgestrafte Altparteien können noch in vollem Umfang von ihren Ressourcen leben – mit Staatszuschuss. Der Wähler ist noch weniger motiviert, seine Stimme an eine kleine Partei zu geben. Findet er nichts im Politikangebot, wendet er sich von der Wahl ab, wird Nichtwähler. Eine ungute Entwicklung für unsere Demokratie.

 

Quelle: http://www.piratenpartei-nrw.de/2015/04/14/kranke-parteienfinanzierung-diskriminierung-mit-system/

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Petition für Etatkürzung des BND https://www.piraten-herne.de/petition-fuer-etatkuerzung-des-bnd/ Wed, 08 Apr 2015 18:38:13 +0000 http://www.piraten-herne.de/?p=1771 Der Bundesnachrichtendienst hat sich als eine Behörde erwiesen, der sich von den demokratisch gewählten Vertretern der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes nicht kontrollieren lässt. Die Geschichte der Petition zum BND-Etat begann im Anschluss an die “Freiheit statt Angst”-Demo im Jahr 2014. Auf dem Gründungs-Workshop des Bündnis gegen Überwachung wurde u.a. die Idee diskutiert, eine Petition gegen die Pläne der Bundesregierung, den Etat des Bundesnachrichtendienstes massiv zu erhöhen, beim Bundestag einzureichen. Im Oktober war es soweit. Heute ist die Petition freigeschaltet.

Damit läuft nun die Zeichnungsfrist von 28 Tagen. In dieser Zeit wollen die unterstützenden Bürgerrechtsgruppen erreichen, dass möglichst viele Menschen diese Chance nutzen, um mit Ihrer Zeichnung Ihren Widerstand gegen den Überwachungsstaat zum Ausdruck zu bringen. Alle Informationen zu der Petition und der Vorgeschichte sind hier zu finden: http://wastun.jetzt/

Wer die Petition unterstützen möchte, kann sich hier eintragen:

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2015/_03/_13/Petition_57952.html

 

 

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Kommunen brauchen rasch mehr Hilfe bei Flüchtlingen https://www.piraten-herne.de/kommunen-brauchen-rasch-mehr-hilfe-bei-fluechtlingen/ Tue, 24 Feb 2015 19:21:55 +0000 http://www.piraten-herne.de/?p=1692 Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
StGB NRW-Pressemitteilung 3/2015
Düsseldorf, 24.02.2015

 

Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben immer größere Probleme, den Zustrom an Flüchtlingen und Asylbewerbern zu bewältigen. Nicht nur wird es zunehmend schwieriger, geeignete Unterkünfte zu finden und herzurichten. Auch die Finanzierung der Flüchtlingsversorgung droht die kommunalen Haushalte zu sprengen. „Wenn nicht bald eine solidarische Lösung mit Land und Bund gefunden wird, droht die Lage in den Kommunen zu eskalieren“, warnte der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, der Soester Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer.

Hierbei sei die Bereitschaft des Landes, seine Einrichtungen zur Erstaufnahme von Flüchtlingen auszubauen, zu begrüßen. Es müsse das Ziel sein, Flüchtlinge aus den Balkanstaaten, bei denen offenkundig kein triftiger Asylgrund vorliege, gar nicht erst auf die Kommunen im Land zu verteilen. Vielmehr sollte das Asylverfahren bei diesem Personenkreis innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen werden. Wenn dann der Antrag auf politisches Asyl abgelehnt sei, müssten diese Menschen unverzüglich in ihre Heimatländer zurückgebracht werden.

„Dafür brauchen wir eine Aufstockung von derzeit 9.000 auf 20.000 Plätze in den Landeseinrichtungen“, legte Ruthemeyer dar. Der Städte- und Gemeindebund NRW setze sich bei seinen 359 Mitgliedskommunen dafür ein, dem Land geeignete Liegenschaften anzubieten. Freilich müssten dann auch Mietverträge geschlossen werden, die von der Laufzeit her für die Kommunen auskömmlich seien.

Die Bewältigung des Flüchtlingsproblems sei letztlich eine gesamtstaatliche Aufgabe, machte Ruthemeyer deutlich: „Die Asylverfahren müssen so weit beschleunigt werden, dass der Status der Asylsuchenden innerhalb einiger Wochen geklärt wird“. Hier sei der Bund in der Pflicht. Angesichts des dramatischen Zuwachses von Flüchtlingen reiche die Aufstockung des Personals beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht aus, um die Verfahren zu beschleunigen. Um auch den Altbestand von rund 140.000 Asylverfahren schnell abzuarbeiten und damit die kommunalen Kosten zu reduzieren, müssten unverzüglich noch mehr Fachkräfte eingestellt werden.

Die finanzielle Belastung durch die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge sei von den NRW-Kommunen im bisherigen Umfang nicht mehr länger zu tragen. Das Land müsse seinen Finanzierungsanteil rasch kräftig aufstocken, so Ruthemeyer. „Es muss sich insbesondere endlich an der Finanzierung der rund 45.000 geduldeten Flüchtlinge in NRW beteiligen“, merkte Ruthemeyer an. Dies seien Menschen, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt worden sei, die aber derzeit aus unterschiedlichen Gründen nicht abgeschoben werden.

Besonders diese Flüchtlingsgruppe verursache derzeit Kosten von rund 500 Mio. Euro pro Jahr in NRW. Diese Kosten tragen bislang die Kommunen allein. „Auch für diesen Personenkreis muss das Land nun endlich die Kosten in angemessenem Umfang erstatten“, erklärte Ruthemeyer. Der bisherige Zustand sei völlig inakzeptabel und müsse schnellstmöglich beendet werden.

Bis auf Bundesebene eine neue Finanzierungsregelung getroffen sei, müsse das Land daher einen größeren Anteil der Kosten für die Flüchtlingsversorgung übernehmen. „Viele Städte und Gemeinden haben die Grundsteuer für die Bürgerschaft deutlich erhöht, um unter großen Mühen doch noch einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen“, machte Ruthemeyer deutlich. Weitere Steuererhöhungen zur Finanzierung der Flüchtlinge seien den Bürgern und Bürgerinnen nicht zuzumuten. „Ohne eine rasche Lösung bricht der Stärkungspakt Stadtfinanzen in sich zusammen“, so Ruthemeyer abschließend.

 

Quelle: http://www.kommunen-in-nrw.de/index.php?id=166&np_stgb%5Bdocument%5D=23093&no_cache=1

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Runder Tisch Kunstverkäufe: Unsere Position https://www.piraten-herne.de/runder-tisch-kunstverkaeufe-unsere-position/ Sun, 08 Feb 2015 18:03:46 +0000 http://www.piraten-herne.de/?p=1659 Weiterlesen ]]> Am 05.02.2015 tagte der Runde Tisch „Kunstbesitz von Unternehmen der öffentlichen Hand in NRW“: Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Kultur beraten über Wege, die Kunstsammlung für NRW zu sichern. Schwerpunkt: die Veräußerungsankündigung der Portigon AG. 

Dietmar Schulz, Stellv. Vorsitzender der Piratenfraktion im Landtag NRW und Teilnehmer am Runden Tisch:

„Wir begrüßen den Paradigmenwechsel der Landesregierung, nunmehr alles in ihren Kräften Stehende tun zu wollen, um die Kunst im Land zu halten, nachdem es zunächst hieß, die Portigon AG entscheide alleine, was damit passiert und eine freie Veräußerung sei ‚wegen EU-Vorgaben alternativlos‘.

Wir halten indessen die Überführung des Kunstbesitzes von landeseigenen Gesellschaften, Betrieben und Einrichtungen in öffentlich-rechtlich gebundene Einrichtungen (etwa Stiftungen) für ebenso alternativlos wie die notfalls satzungsmäßige Herbeiführung eines vorläufigen Veräußerungsverbots.

Kunst und Kultur dürfen keinem monetären Diktat geopfert werden, weil hierdurch auch ein Stück Identität gesellschaftlicher Entwicklung aufgegeben würde.

 

In Zukunft möge insbesondere auch die Expertise von Künstlerinnen und Künstlern mehr als bislang fördernd in Ankauf- und Veräußerungsprozesse eingebunden und damit der Meinung von Kunstschaffenden ein größeres Gewicht gegenüber rein merkantilen Gesichtspunkten eingeräumt werden.

In einem ersten Schritt müsste angesichts klammer Kassen der öffentlichen Hand dem Bestreben Einhalt geboten werden, dem Reiz des Verkaufs zur Kassen-Konsolidierung zu erliegen. Dies möge auf Landesebene bei direkt oder indirekt im Eigentum des Landes stehenden Unternehmungen und Betrieben durch entsprechende Satzungsänderungen und/oder Auflagen manifestiert werden. Außerdem fordern wir Kunst-Inventarverzeichnisse, die den Besitz transparent darstellen. Das Verschanzen der Landesregierung hinter Gesellschaftsrecht oder vermeintlichen Betriebsgeheimnissen von im Eigentum des Landes befindlichen Gesellschaften, Betrieben und Einrichtungen muss ein Ende haben.

Wir verbinden mit dem Runden Tisch den Wunsch, als Ergebnis am Ende auch falls notwendig mehrerer Treffen die Manifestation eines Gleichklangs der widerstreitenden Interessen im Sinne der Sicherung von Teilhabe der Menschen an Kunst und Kultur im Lande NRW.“

 


 

Positionspapier der Piratenfraktion NRW zum Auftakt des Runden Tisches „Kunstbesitz von Unternehmen der öffentlichen Hand in NRW“

 

1.

Die Landesregierung muss sich ihrer kulturpolitischen Verantwortung auch und gerade mit Blick auf den – soweit bekannt – rund 1000 Werke umfassenden Kunstschatz im Besitz von Landesgesellschaften (Portigon AG, Westlotto, Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG, NRW.Bank und anderer Töchter) stellen. Ähnliches gilt für das Werksportfolio im Besitz des „Kornelimünster (Aachen)“ und den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW. Die Piratenfraktion im Landtag NRW sieht die Landesregierung als Treuhänderin für die Menschen in NRW in Bezug auf die Kunstschätze im Besitz von landeseigenen Unternehmen oder Sondervermögen in der Pflicht.

 

2.

Die Gesellschafter der Portigon AG möge dem Vorstand einstweilen jedweden Verkauf von Kunstwerken untersagen; gleich ob sich diese in Düsseldorf, New York, London oder in anderen Destinationen der ehemaligen WestLB befinden. Das hierzu erforderliche Verfahren auf Durchführung einer entsprechenden Satzungsänderung der Portigon AG ist vermittels der Regelung des § 111 Abs. 4 AktG durchführbar; ein Mehrheitsbeschluss in einer Hauptversammlung böte die Grundlage. Ähnlich möge die Landesregierung in Bezug auf den Kunstbesitz der NRW.Bank, von Westlotto, Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG sowie weitere, direkt oder indirekt im Landeseigentum stehende Gesellschaften und Destinatäre verfahren.

Besonders pikant ist, dass Kunst von Portigon in den letzten Monaten bereits verkauft worden ist. So ist mit dem Verkauf des Schlosses Krickenbeck an eine französische Investorengruppe Kunst, also Bilder und Skulpturen und „andere Dinge“ im Sinne von dekorativen Elementen des Schlosses mitverkauft worden. Ähnlich dürfte die Portigon AG in Zusammenhang mit dem Verkauf der Liegenschaften der ehemaligen WestLB in Düsseldorf gehandelt haben. Insbesondere sind auf diese Weise mindestens drei große Werke von Otto Wesendonck verkauft worden.

Es steht zu befürchten, dass mit der Liquidation der Portigon AG unabhängig vom „Runden Tisch“ und unabhängig von der verhängten „Ausfuhrsperre für nationale Kulturgüter“ weiterhin Kunst auf dem freien Markt am Interesse des Kulturlandes NRW vorbei veräußert wird, solange diesem Treiben von Seiten der Eigentümer (Land NRW) kein Riegel vorgeschoben wird.

Ein Beharren auf der These, NRW könne auf den Vorstand der Portigon AG oder auf die Geschäftsführung anderer Gesellschaften nicht entsprechend einwirken, ist rechtlich und kulturpolitisch unhaltbar und deshalb zurückzuweisen. Entsprechende Satzungsänderungen sind hier Schlüssel und Therapie zugleich.

 

3.

In einem weiteren Schritt müssen Künstlerinnen und Künstler künftig zwingend an der Schaffung von Regelungen zur Behandlung von Kunst im direkten und indirekten Landesbesitz mit einbezogen werden. Ihre Blickwinkel und Meinungen werden zu selten abgefragt. Es ist Zeit, den Kreis der Erzeugerinnen und Erzeuger von künstlerischen und kulturellen Werten stärker in die (finanzpolitische) Diskussion mit einzubeziehen. Der Beitrag der Künstler durch die Schaffung ihrer Werke als Teil von öffentlichen Diskursen, oder als künstlerischer Kommentar zum Zeitgeschehen ist mit einer verstärkten Wahrnehmung ihres gesellschaftlichen Stellenwertes zu beantworten. Reines Ankaufen ihrer Produktionen reicht nicht mehr aus. Teilhabe der Macher statt Konsum der Werke ist hier die Devise.

 

4.

Portigon AG und andere Gesellschaften oder Destinatäre, die direkt oder indirekt im Eigentum des Landes stehen, müssen aufgefordert werden, ihre Kunstbestandslisten unverzüglich zu aktualisieren und sämtliche Verkäufe von Kunstwerken seit Mai 2012 (Beginn der 16. Legislaturperiode des Landtags NRW) nach Künstler, Werk und Preis aufzulisten und sind dem Landtag mitzuteilen.

 

5.

Die Landesregierung muss ein vollständiges Kunst-Inventarverzeichnis der im direkten oder indirekten (mehrheitlichen) Eigentum des Landes NRW stehenden Gesellschaften, Betrieben, Sondervermögen bzw. Einrichtungen erstellen bzw. veranlassen.

 

6.

Es ist zu vermeiden, dass durch Begehrlichkeiten des Landes in Bezug auf einzelne, ausgesuchte Werke im Eigentum von direkt oder indirekt im Eigentum des Landes stehenden Gesellschaften eine Preistreiberei in Gang gesetzt oder gefördert wird.

Diese würde bedingen, dass dem Steuerzahler insbesondere von der Portigon AG eine Rechnung präsentiert wird, mit der er für die Managementfehler der WestLB-Vergangenheit und anderer Gesellschaften den ohnehin schon zu tragenden Verlusten für die Auslösung der Kunst aus den maroden Betrieben des Landes erneut zur Kasse gebeten wird.

Die Abwicklung der Portigon AG ist kein Insolvenzverfahren und auch keine Liquidation im Rechtssinne. Eine Notwendigkeit zur Veräußerung besteht nicht. Das bestätigen sowohl Sprecher der EU-Kommission als auch des Bundesfinanzministeriums.

Um mit dem Finanzminister NRW so falsch wie zugleich im aufgeheizten Kunstmarkt zutreffend zu sprechen: „Kunst hat nur dann einen Wert, wenn sie verkauft wird.“ Dies ist eine Feststellung, die ausschließlich merkantile Aspekte im Blick hat.

Umkehrschluss: Wird sie nicht verkauft oder kann sie aus rechtlichen Gründen nicht verkauft werden, hat Kunst keinen merkantilen Wert, aber einen unter Umständen unermesslichen Wert für den Bestand des Kulturlandes NRW.

Die Überführung des gesamten Kunstbestandes zu ihrer Sicherung, ihrem Erhalt und für die Zugänglichmachung für Menschen in NRW und Deutschland in eine neu zu gründende oder bestehende Stiftung des Landes NRW ist alternativlos.

 

Düsseldorf, 5. Februar 2015

Dietmar Schulz MdL

Piratenfraktion im Landtag NRW Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher

 

Quelle: http://www.piratenfraktion-nrw.de/2015/02/runder-tisch-kunstverkaeufe-unsere-position/

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Landkreistag NRW: Kommunale Verschuldung auf neuem Höchststand https://www.piraten-herne.de/landkreistag-nrw-kommunale-verschuldung-auf-neuem-hoechststand/ Sun, 01 Jun 2014 15:43:13 +0000 http://www.piraten-herne.de/?p=1185

Weitere Bundesentlastung rasch  erforderlich

Presseerklärung des Landkreistages NRW vom 28.05.2014

 

Die kommunale Verschuldung in Nordrhein-Westfalen steigt – wie die heute bekanntgegebenen Zahlen von IT.NRW zum Stand Ende 2013 zeigen – immer weiter: Trotz des Stärkungspakts Stadtfinanzen und anderer Maßnahmen sind die Kassenkredite im vergangenen Jahr um etwa 1,8 Milliarden Euro (+7,6 Prozent) gestiegen. Ihr Volumen beläuft sich damit auf nunmehr 25,3 Milliarden Euro. Die Kassenkredite der 61 Stärkungspaktkommunen sind dabei um mehr als 700 Millionen Euro auf 15,7 Milliarden Euro (Stärkungspaktkommunen insgesamt: +4,8 Prozent; Stufe 1: 3,3 Prozent; Stufe 2: +6,8 Prozent) angewachsen. Bei den außerhalb des Stärkungspaktes stehenden 107 Gemeinden, die im Jahr 2013 über ein genehmigtes oder nicht-genehmigtes Haushaltssicherungskonzept verfügten, war der Anstieg mit +10,7 Prozent (430 Millionen Euro) auf nunmehr fast 4,4 Milliarden Euro ebenfalls deutlich.

„Trotz bester Konjunkturlage und guter Steuereinnahmen kommen die NRW-Kommunen wegen der von ihnen zu erbringenden noch höher steigenden Sozialleistungen in verstärkten Verschuldungsdruck. Die Zahlen belegen: Die vom Bund zugeagte Reform der Eingliederungshilfe zur Entlastung der Kommunen im Umfang von 5 Milliarden Euro ist umgehend anzugehen“, unterstreicht der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, Dr. Martin Klein. „Zudem muss die vom Bund zugesagte Vorabentlastung der Kommunen in Höhe von 1 Milliarde Euro rascher kommen als erst nächstes Jahr. Wir fordern die Bundestagsabgeordneten aus NRW auf, sich bei den laufenden Beratungen im Bundestag für eine Sofortentlastung der Kommunen einzusetzen, die bereits in diesem Jahr wirkt.“

 

Quelle: http://www.lkt-nrw.de

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Ratsgruppe der Herner Piraten nimmt politische Arbeit auf https://www.piraten-herne.de/ratsgruppe-der-herner-piraten-nimmt-politische-arbeit-auf/ Mon, 10 Mar 2014 18:02:49 +0000 http://www.piraten-herne.de/?p=959 Die neu gebildete Ratsgruppe im Herner Stadtrat nimmt jetzt nach der Gründung zum 01.03.2014 auch praktisch die Arbeit auf. Mit einer ersten Anfrage soll in der nächsten Sitzung des Stadtrates das Thema Konexität behandelt werden.

Die Haushaltslage der Stadt Herne ist prekär. Einer der Gründe hierfür ist, dass die Stadt Pflichtaufgaben von Bund und Land erfüllen muss, ohne dass die hierfür erforderlichen Kosten vollständig von Bund und Land getragen werden. Mit der Anfrage soll am Beispiel eines Haushaltsjahres für die Stadt Herne verdeutlicht werden, um welche Leistungen es konkret geht, welche Ausgaben hierfür von der Stadt getragen werden müssen und welche Mittel konkret erstattet werden.

Rat 2014.03.25. Anfr. Konnexität (PDF)

WAZ Interview am 08.03.2014 (PDF)

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