Ein Kommentar von Schrödinger.
Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem weiteren, wegweisenden Urteil drei chronisch kranken Patienten praktisch das Recht zugesprochen, Cannabis zum therapeutischen Gebrauch selbst anzubauen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) muss seine abhehnenden Bescheide erneut prüfen, da aus Sicht des Gerichts die Voraussetzungen für eine Erlaubnis gegeben sind. Ein weiteres Urteil in einer langen Reihe von Urteilen, die alle in die selbe Ric...
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