Klarmachen zum Ändern!

Nach EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Schluss mit der Totalüberwachung der Kommunikation!

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hat, analysiert der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland, Patrick Breyer, den Urteilstext wie folgt:

»Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Überwachungsmaßnahme, die die EU bisher hervorgebracht hat. Mit dem heutigen Tag ist Deutschland nicht mehr zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Es drohen keine Strafzahlungen mehr. Das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ist hinfällig.

Entgegen verschiedener Pressemeldungen besagt das Urteil des Gerichtshofs keineswegs, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung lediglich nachgebessert werden müsse; jegliches Herumdoktern an der unsäglichen Vorratsdatenspeicherung könnte nichts daran ändern, dass das wahllose Sammeln aller unserer Telefon-, E-Mail- und Internetdaten in einer Demokratie völlig inakzeptabel ist. Ich appelliere an das Europäische Parlament, jegliche Rettungsversuche der Vorratsdatenspeicherung zu blockieren und stattdessen gezielt die Daten verdächtiger Personen zu speichern, wie es in der internationalen Cybercrime-Konvention vorgesehen ist.

In Deutschland dürfen wir nicht zulassen, dass die Bundesregierung die illegale Richtlinie in Deutschland nun dennoch umsetzt, wie es Bundesinnenminister de Maizière starrsinnig fordert. Bundesjustizminister Maas muss jetzt seine Zusage einlösen, in der Koalition werde man ›über die Vorratsdatenspeicherung ganz neu reden‹. SPD und Union müssen den klaren Willen der deutschen Bürgerinnen und Bürger endlich akzeptieren. Unsere Freiheit darf nicht auf dem Altar des Koalitionsvertrages, eines unmäßigen Sicherheitswahns oder ›parlamentarischer Zwänge‹ geopfert werden!«

In seinem heutigen Urteil kritisiert der Europäische Gerichtshof, eine flächendeckende Vorratsdatenspeicherung erzeuge vermutlich »bei den Betroffenen das Gefühl …, dass ihr Privatleben Gegenstand einer ständigen Überwachung ist.« Sie greife in die Grundrechte »praktisch der gesamten europäischen Bevölkerung ein.« Erfasst werden sollten »sämtliche Personen, elektronische Kommunikationsmittel und Verkehrsdaten, ohne irgendeine Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme« – und zwar auch dann, wenn ihr Verhalten keinerlei direkte oder indirekte Verbindung zu einer schweren Straftat aufweise. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sei unverhältnismäßig und ist aus diesem Grund für ungültig erklärt worden.

Die Piratenpartei ruft dazu auf, am Samstag, dem 12. April, in Köln gegen die drohende Vorratsdatenspeicherung und gegen Massenüberwachung zu demonstrieren.

[1] Urteil im Volltext: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Urteil-EuGH-2014.pdf
[2] Interview mit Bundesjustizminister Maas: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-124276459.html
[3] Demonstration gegen Massenüberwachung am 12. April: http://cologne.stopwatchingus.info/demo-12-april.html


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