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Datenschutz/PIRATEN zeigen BKA wegen Einkauf verfassungswidriger Spähsoftware an

Die Piratenpartei Deutschland hat das Bundeskriminalamt (BKA) heute wegen Misswirtschaft beim Bundesrechnungshof angezeigt. Grund ist der Einkauf der Trojaner-Software FinFisher durch das BKA. Die Software verfügt nach ersten Informationen über ähnliche technische Möglichkeiten wie der Staatstrojaner »O‘zapft is«. Dieser ist aufgrund des nachgewiesenen Eingriffs in die Privatsphäre der Betroffenen als verfassungswidrig eingestuft worden. Es ist deshalb zu erwarten, dass auch der neue Trojaner verfassungswidrig und damit nicht einsetzbar ist. Für die PIRATEN ist die Investition von mehreren Millionen Euro in eine nicht verwendbare Software unnötige Geldverschwendung. Weiterhin kritisieren die PIRATEN, dass die Bundesregierung Spähsoftware einkauft, die in Ägypten und Syrien gegen die demokratische Opposition verwendet wird.

»Die Bundesregierung und das BKA verschwenden Millionen an Steuergeldern für Kauf und Erprobung verfassungswidriger Software. Sie begeben sich damit in schlechte Gesellschaft: Diktaturen auf der ganzen Welt nutzen FinFisher, um Demokratiebewegungen zu unterdrücken. Das BKA sollte seine Gelder lieber in die Ausbildung seiner Computerforensiker stecken und so einen tatsächlichen Sicherheitsvorteil schaffen, statt sie für verfassungswidrige Software auszugeben«, fordert Sebastian Nerz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, der die Anzeige gemeinsam mit Markus Barenhoff, ebenfalls stellvertretendem Vorsitzenden der PIRATEN, eingereicht hat.

Bereits zuvor hatten ein Gutachten des Generalbundesanwalt [1] sowie mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts eindeutig belegt, dass staatliche Schadsoftware nicht verfassungskonform eingesetzt werden kann. Der Bundesrechnungshof soll deshalb prüfen, ob das Bundeskriminalamt durch den Einkauf des FinFisher-Trojaners gegen das Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung nach Art. 114 GG verstoßen hat. Die PIRATEN erwarten den sofortigen Stopp jedweden Einsatzes von Schadsoftware durch die Regierungsbehörden.

»Entweder ist der Einkauf des Trojaners ein Zeichen dafür, dass im Bundesministerium des Inneren mehrere Jahre alte Urteile des BVerfG nicht bekannt sind, oder – was wohl am schlimmsten wäre – man dort plant, wider besseren Wissens verfassungsrechtlich nicht gedeckte Methoden anzuwenden. Dies muss aus unserer Sicht dringend aufgeklärt werden, und wir hoffen, dass eine Prüfung durch den Bundesrechnungshof dazu beiträgt«, ergänzt Markus Barenhoff, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

[Quellen]
[1] http://www.golem.de/news/quellen-tkue-bundesanwaltschaft-sieht-keine-grundlage-fuer-staatstrojaner-1301-97125.html


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