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70 Millionen Euro für NRW-Kommunen

Die Kommunen in NRW erhalten 70 Millionen Euro vom Bund zurück. Dies hat zumindest das Bundessozialgericht in einem Urteil festgelegt. Im Jahr 2012 hatte der Bund den Kommunen für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes 700 Millionen Euro bereitgestellt. Nicht alles Geld wurde tatsächlich verbraucht- Ein großer Teil ist vom Bund zurückgefordert und -geholt worden. Zu Unrecht, hat das Bundessozialgericht jetzt festgestellt. Der Landeskreistag NRW berichtete hierzu in einer Presseerklärung.

11.03.2015

Dieser Richterspruch korrigiert ein Fehlverhalten des Bundes, das erhebliche Auswirkungen auf die Kommunalfinanzen hatte“, kommentiert Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Klein das jüngste Urteil des Bundessozialgerichts. 70 Millionen Euro muss der Bund nun zwecks Weiterleitung an die Kommunen an das Land NRW zurückzahlen. Der Grund: Im Jahr 2012 hatte der Bund den Ländern über 700 Mio. Euro für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zur Verfügung gestellt. Die tatsächlichen Aufwendungen der Kommunen fielen dann aber geringer aus und es wurden „nur“ rund 433 Mio. Euro verausgabt. Dies veranlasste den Bund, die Differenz im Jahr 2014 mit laufenden Zahlungen für die Kosten der Unterkunft im SGB II zu verrechnen. Zu Unrecht, wie jetzt das Bundessozialgericht urteilte. Für die Vorgehensweise des Bundes sah das Gericht keine Rechtsgrundlage: Die Zahlung an die Länder zur Finanzierung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Jahr 2012 sei eine „fixe Pauschale“ gewesen, die keine nachträgliche Korrektur erlaube. Von dem Urteil profitieren die Kommunen, die als kommunale Träger in den Jobcentern für die Auszahlung der Bildungs- und Teilhabemittel verantwortlich sind. Sie erwarten nun die Rückzahlung der Summe plus Zinsen. „Land und Kommunen sind gemeinsam Sieger“, freut sich Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Klein. Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen hatte das Land von Anfang an in seiner Absicht, die Rechtsfrage gerichtlich klären zu lassen, bekräftigt und unterstützt.

 

Quelle: http://www.lkt-nrw.de/Presse.aspx?rssid=e9e02e1b-dde9-4619-a168-5cebec16f9b4

 

 

 


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