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TTIP – das neue Supergrundrecht

1. Mai Kundgebung

Ein Diskussionsbeitrag von Michael Renner, Chefredakteur der Flaschenpost.

Das Wort Freihandel hat seinen guten Klang eingebüßt. Das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP führt diesen Begriff zwar im Namen, aber in den einzelnen Paragraphen wird versucht, nationale Gesetze unter Vorbehalt zu stellen. Bei TTIP geht es nicht um “USA vs. Europa”, auch nicht primär um “USA und Europa gemeinsam gegen den Rest der Welt”. Es geht um “Konzerne vs. Regeln und Gesetze”. Dieser Gedanke durchzieht das Vertragswerk – oder das, was von ihm bisher bekannt geworden ist – von der ersten bis zur letzten Zeile. Und zwar ganz offen: Erlassen Länder künftig Gesetze, die es Konzernen erschweren, Profite zu machen, so können sie vor einem “Schiedsgericht” zu Schadensersatz für den gedachten “entgangenen Gewinn” verklagt werden. Ohne Berufungsmöglichkeit, mit irgendwelchen Anwälten als Richter. Die Liste der zukünftig befürchteten Klagen ist genauso lang, wie die Liste der Klagen, zu denen ähnliche Abkommen schon geführt haben.

Statt – unter diesen Vorzeichen – nur ängstlich Schreckensszenarien für die Zukunft zu entwerfen, lohnt sich auch ein Blick in die Vergangenheit. Es gibt viele Gesetze, die im Bereich des Verbraucher-, Arbeitnehmer- und Umweltschutzes Geschichte schrieben. Mit TTIP wären sie heute unmöglich.

Als FDP-Wirtschaftsminister Günter Rexrodt 1993 das Verbot von Asbest verkündete, tat er dies wohl vor allem wegen des öffentlichen Drucks, weniger aus Sorge um die Gesundheit der Bürger. Dass Rexrodt den Umsatz der Unternehmen deutlicher vor Augen hatte als die Krebsstatistiken, war sicher nicht nur seiner Rolle als Wirtschaftsminister geschuldet. Doch im Jahr 1993 war der Widerstand gegen die krebserzeugende Mineralfaser so groß geworden, dass auch ein FDP-Minister nicht mehr um ein Verbot umher kam. Hätte Rexrodt mit einem Vertragswerk wie TTIP im Rücken ein Asbestverbot wegen der Gefahr einer Klage gegen das Gesetz doch verhindert oder wenigstens verzögert?

Die Strafzahlungen, die das Schiedsgericht verhängen kann, sind durchaus empfindlich. Allein Philip Morris verlangte von Australien wegen der Einschränkung der Zigarettenwerbung einen unbekannten Milliardenbetrag. Kanada sieht sich wegen eines Gesetzes gegen Fracking auf 250 Mio Dollar verklagt. Beide Länder hatten Freihandelsabkommen mit den USA unterzeichnet. Solche Präzedenzfälle würden für weitere Gesetzgebungsverfahren im Bereich der Gesundheitsprävention durchaus disziplinierend wirken. In Deutschland musste die Regierung in den 80-er und 90-er Jahren förmlich zum Verbot von FCKW in Kühlschränken, Blei im Benzin sowie dem sonntäglichen LKW-Verbot auf Autobahnen getragen werden. Ein “kann man natürlich machen, wir müssen die Strafzahlungen aber gegenfinanzieren” aus dem Mund des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl hätte den Protest gegen Klimakiller in der Atmosphäre, Blei in der Luft und Brummies auf der Straße schnell den Wind aus den Segeln genommen.

Nach einigen verlorenen Prozessen wird die Erwähnung von unabwägbaren finanziellen Risiken der Regierung, und damit vor allem international operierenden Konzernen, Ruhe vor der renitenten Bevölkerung verschaffen. Ungeliebte Forderungen können mit einem “so schön das auch wäre. Die Kassenlage verbietet es, hier ein Risiko einzugehen” schnell als nicht umsetzbar abgelehnt werden.

Der Mindestlohn, die Energiewende und das Gentechnikgesetz wurden kürzlich nur gegen den heftigen Widerstand einzelner Regierungsstellen verabschiedet. Mit TTIP als Supergrundrecht wäre das sicher anders ausgegangen.

Dass TTIP einige europäische Errungenschaften der Vergangenheit auf den Prüfstand bringen wird, gestehen selbst CDU-Politiker ein, wenn sie für die Förderung des Kulturbetriebs und öffentliche Arbeitgeber Ausnahmeregeln fordern. Heiliger St. Florian, verschon mein Haus, zünd andre an scheint das Gebot der Stunde zu sein.

Die Abschaffung von Zöllen, der Abbau von Handels- und Investitionsbarrieren und gemeinsamen Regeln und Standards in einem gemeinsamen Markt sind erstrebenswerte Ziele. Paragraphen, die jedes Gesetz unter den Vorbehalt eines “OK, dürft ihr machen” der Unternehmen stellt, hat nichts mit Freihandel zu tun. Deswegen kämpfen wir Piraten gegen TTIP.

 

Quelle: https://www.piratenpartei.de/2014/08/04/ttip-das-neue-supergrundrecht/


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