Klarmachen zum Ändern!

Schlagwort Füchlinge

Flüchtlinge gehören in die Gesellschaft, nicht ins Gewerbegebiet

Bundestag und Bundesrat haben Anfang November beschlossen, die Richtlinien im Bauplanungsrecht für die Unterbringung von Flüchtlingen zu verändern. Durch Änderungen im Baugesetzbuch werden „zeitlich befristete Erleichterungen bei der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Flüchtlingsunterkünften“ möglich sein [1]. Diese geänderten Rahmenbedingungen erlauben, Verfolgte und Geflüchtete fernab von anderen Menschen in Industriegebieten in ehemaligen Bürohäusern und Gewerbegebäuden unterzubringen. ...
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