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PIRATEN versus GEMA: Landgericht Berlin verhandelt Klage von Bruno Kramm

Die Piratenpartei Deutschland und die GEMA treffen am Dienstag, dem 18. Februar 2014, das erste Mal vor Gericht aufeinander. Das Landgericht hat sowohl die Kläger, den Musiker und Piratenpolitiker Bruno Kramm und seinen Bandkollegen Stefan Ackermann (»Das Ich«), als auch die beklagte Verwertungsgesellschaft zur Verhandlung geladen. Thema des Rechtsstreits sind die von der GEMA an Musikverlage ausgezahlten Anteile an den Urheberrechtserlösen von Künstlern. Der Musiker und Pirat Kramm zweifelt die Rechtmäßigkeit einer solchen Beteiligung der Verlage an.

»Musikverlage drucken seit langem keine Noten mehr. Was ursprünglich mal als Investitionsschutz für Verleger gedacht war, ist heute nur noch ein Relikt aus alten Zeiten. Leider geht diese völlig veraltete Regelung auf Kosten der Urheber. Sie verlieren nämlich dadurch wesentliche Erlöse, die ihnen zustehen. Wir wollen die Verlegerbeteiligung an Lizenzen, die nur Urhebern zustehen, abschaffen«, sagt Bruno Kramm.

Die Piratenpartei Deutschland rechnet bei der Klage mit guten Chancen. Schließlich hat erst 2012 eine ähnlich gelagerte Klage eines Urhebers gegen die VG Wort vor Gericht Erfolg gehabt. Kramm ist Themenbeauftragter für Urheberrecht der Piratenpartei und kandidiert für das Europaparlament. Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für ein modernes Urheberrecht ein, das den Folgen des digitalen Wandels Rechnung trägt und für einen gerechten Ausgleich zwischen Nutzer- und Urheberinteressen sorgt.

Quellen:
[1] http://brunokramm.wordpress.com/2013/10/17/es-wird-eng-fur-die-gema/


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