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Piraten-Beschwerde gegen Cybercrime-Abkommen mit USA vor Entscheidung

Wie das Bundesverfassungsgericht auf Nachfrage der Tageszeitung “taz” mitteilte, will das Gericht noch 2014 über die Beschwerde des Piraten Patrick Breyer gegen das Cybercrime-Abkommen entscheiden. Hat die Beschwerde Erfolg, könnte der Datenaustausch deutscher Sicherheitsbehörden mit Staaten ohne gleichwertige Grundrechtsgarantien, wie etwa den USA, allgemein verboten werden.

»Mit einer schnellen Entscheidung in dieser Sache käme ganz neuer Wind in die Debatte um die deutsche Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten wie der NSA. Ich hoffe auf eine Richtungsentscheidung«, so Patrick Breyer, Beschwerdeführer und Mitglied der Piratenfraktion im Landtag Schleswig-Holstein.

Katharina Nocun, Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland, erklärt: »Das Cybercrime-Abkommen verpflichtet Deutschland und andere EU-Länder zum behördlichen Datenaustausch mit Staaten ohne angemessenen Grundrechtsschutz. Im Klartext bedeutet das: Datenweitergabe, die zur Beihilfe der Vollstreckung der Todesstrafe, politischer Verfolgung oder Exekutionen durch Drohnenangriffe führen, sind zulässig. Dieser Wahnsinn muss ein Ende haben. Ein Verbot der Datenweitergabe an Staaten ohne gleichwertigen Grundrechtsschutz ist die einzige Möglichkeit, um zu verhindern, dass hier eine Hand die andere wäscht und ‘befreundete Staaten’ schmutzige Jobs erledigen, die hierzulande unvereinbar mit dem Grundgesetz und daher zu recht verboten sind.«

Quellen:
[1] Artikel zur Beschwerde in der taz: https://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=/2014/01/23/a0118
[2] Hintergrundinformationen zur Beschwerde von Patrick Breyer: http://www.daten-speicherung.de/index.php/bundesverfassungsgericht-prueft-informationsweitergabe-an-das-ausland/


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