Klarmachen zum Ändern!

NRW steckt der Kirche was in den Klingelbeutel – muss die Piratenfraktion klagen?

Worum geht es?

Die Landesregierung will ein Gesetz verabschieden, dass es ihr ermöglicht die Schul- und Studienfonds “Bergischer Schulfonds”, “Gymnasialfonds Münstereifel”, “Münster’scher Studienfonds” und “Beckum-Ahlen’scher Klosterfonds” aufzulösen und die bisher geltende Zweckbindung damit aufzuheben. Bisher wird aus diesen Fonds die Arbeit der Universität Münster (in ausgewählten Fachbereichen) und von mehreren katholischen Gymnasien gefördert.

War das ein Problem?

Bis zu der letzten Plenarsitzung 2013 war das kein Problem. Durch die Konstellation war unklar wer wirklich Eigentümer der Fonds war. Es war sehr unwahrscheinlich, dass es sich dabei nicht auch um Kirchengeld handeln würde. In der Anhörung [1] (fünf Experten) wurde jedoch auf Nachfrage der Piraten von allen anwesenden Juristen klar herausgestellt, dass es sich bei dem Vermögen um Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen handelt. Leider konnte ich nicht mehr persönlich am Ende der Aussprache und abschließenden Beratung anwesend sein und so mussten wir die eigene Auswertung am Dienstag durchführen. Dabei sind wir zu der Überzeugung gekommen, dass es ein Unding ist, einfach 117 Mio. € an die Kirche zu verschenken, wenn es dazu keinen rechtlichen Anlass gibt. (Die genauen Zahlen stehen in dem unten verlinkten Dokument [2] auf Seite 30, 31, 49 und 67)

Michele Marsching, MdL NRW (@mmarsching), hat mit dem Krähennest über die weiteren Hintergründe zu den Vorgängen im Landtag gesprochen. Die ganze Pressemeldung auf der Piratenfraktion NRW Seite ist unter [3] zu finden.

Links:

[1] http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/Tagesordnungen/WP16/500/E16-560.jsp

[2] http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-3969.pdf

[3] http://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/12/kein-gemauschel-mit-landeseigentum/


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