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Elektronische Gesundheitskarte – Aber die alten Karten gelten weiter

Von Julia Groß.

Viele Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen erhielten in letzter Zeit Aufforderungen ihrer Krankenkassen, ein Foto für die angeblich unverzichtbare neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzuschicken, da ihre alte Versichertenkarte ab Januar 2014 nicht mehr gültig sei. Bei Arztbesuchen sei mit hohen Kosten zu rechnen, die selbst bezahlt werden müssten. Nur mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte sei das zu vermeiden. Dafür werde aber ein aktuelles Foto benötigt.

Bundesregierung und Kassenärztliche Bundesvereinigung widersprechen: Die alten Versichertenkarten können bis zum aufgedrucktem Ablaufdatum weiterverwendet werden. Versicherte werden auch in 2014 auf Kosten ihrer Versicherung und ohne Bargeld bei den Vertragsärzten behandelt.

Wenn es nach Wunsch der Gesetzlichen Krankenversicherung geht, soll die eGK künftig eine Art Zugangsschlüssel zu elektronischen Patientenakten und Arztbriefen werden. Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser und Krankenkassen wollen damit den Informationsaustausch vereinfachen und bauen dafür eine EDV-Infrastruktur (›Telematik-Infrastruktur‹) auf.

Welche Informationen genau neben den derzeit erfassten Mitgliedsdaten auf der eGK gespeichert werden sollen, steht allerdings noch nicht fest. Datenschützer sind skeptisch, ob alle Wünsche der Krankenkassen im Rahmen bestehender Gesetze erfüllt werden dürfen.

Keine-Experimente»Nicht erst die Enthüllungen um NSA und GCHQ haben uns vor Augen geführt, dass Sicherheitslücken durch Fehler bei der Implementierung von kryptografischen Systemen entstehen. Solange der verwendete Quellcode nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, können wir kein Vertrauen in die Sicherheit eines solchen Systems haben. Das gilt insbesondere für die elektronische Gesundheitskarte, da hier besonders sensible Daten elektronisch kommuniziert werden sollen. Solange bezüglich der Anwendungssysteme keine Transparenz hergestellt wird und Patienten keine Möglichkeiten erhalten, ihre Daten verschlüsselt direkt auf der Karte zu speichern, lehnen wir die eGK und die Etablierung der Telematik Infrastruktur ab« meint Christopher Lauer, der Sprecher des Ausschusses für Gesundheit und Soziales der Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus.

Eine unmittelbare Gefahr für Patientendaten besteht zum jetzigen Zeitpunkt indes nicht. Die eilige Ausgabe der Karten ist insbesondere dem Druck geschuldet, nach 7 Jahren Verzögerung im Projekt endlich sichtbare Erfolge vorzuweisen. Bis auf den Abdruck eines Lichtbildes auf der Kartenvorderseite wurde allerdings noch keine der angedachten Funktionen umgesetzt.

Anwendungen wie das ›elektronische Rezept‹ sind nach gescheiterten Feldtests kurzfristig nicht zu erwarten, und nach aktueller Gesetzeslage ist die Verwendung der Karte für Online-Dienste in der sogenannten Telematik-Infrastruktur freiwillig. Aber gerade bei Rezeptdaten wäre eine Sicherheitslücke besonders folgenreich, da sich aus ihnen sehr genau Diagnosen und Krankheitsverläufe rekonstruieren lassen, ohne dass die vollständige Patientenakte vorliegen muss. Ist die Infrastruktur erst einmal etabliert, können leicht Sachzwänge angeführt werden, um den Datenschutz aufzuweichen. Es wird dann heißen, dass aufgrund des Kostendrucks durch den demografischen Wandel die Prozesse effizienter werden müssen. Eine verpflichtende Nutzung des elektronischen Rezepts mittels der Telematik-Infrastruktur könnte die Folge sein.

Aber auch wenn die Freiwilligkeit zunächst bestehen bleibt, ist Wachsamkeit geboten. Denn mittelfristig sind auf jeden Fall finanzielle Anreize zu erwarten, wenn Patienten die Online-Dienste der Karte nutzen – etwa in Form von Beitragsrückzahlungen. Datenschutz könnte damit eine Frage des Einkommens werden.


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