Klarmachen zum Ändern!

Datenschutzbericht 2015 vorgelegt

Zuletzt legte Ulrich Lepper, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit  Nordrhein-Westfalen, den 22. Datenschutzbericht für den Zeitraum2013 und  2014 vor. Nicht immer sind solche Berichte einfach zu lesen, das gilt auch für das neue 158 Seiten starke Werk. Aber es sind dort Aussagen enthalten, an die sich die Landesregierung und auch unsere Stadt messen lassen muss. Hier eine persönliche Auswahl:

 

Snowdens Enthüllungen: Reagieren statt Resignieren

Wegen der Enthüllungen Edward Snowdens seit Juni 2013 ist das gesamte Thema Datenschutz unter neuen Voraussetzungen  zu  diskutieren.  Die  Datensicherheit ist  danach  anscheinend in vielen Bereichen nicht mehr gewährleistet.
Forderungen an die Politik
  • Es  ist  Aufgabe  der  Politik,  die  rechtlichen  und  technischen  Rahmenbedingungen für besseren Datenschutz in der Praxis zu schaffen.
  • Deshalb müssen die bisher geltenden Entscheidungen der EU bezüglich  des  internationalen  Datenverkehrs  mit  Drittstaaten  ausgesetzt oder  zumindest  zügig  überarbeitet  werden.
  • Außerdem empfehle ich, Zusammenarbeit und Kontrolle der Geheimdienste – auch der EU-Mitgliedstaaten – auf den Prüfstand zu stellen.
  • Die  Forderung,  als  Reaktion  auf  Terroranschläge  Verschlüsselungstechniken zu beschränken oder gar zu verbieten, geht in die falsche Richtung.
Europäische  Richtlinie  zur  Vorratsdatenspeicherung  ist ungültig
Nachdem bereits im Jahr 2010 die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht für
verfassungswidrig  erklärt  wurden,  hat  der  Europäische  Gerichtshof auch die  Europäische  Richtlinie  zur  Vorratsspeicherung    von    Telekommunikations-Verkehrsdaten    (Richtlinie 2006/24/EG) für ungültig erklärt.
  • Der  Europäische  Gerichtshof  hat  deutliche  Worte gefunden  und  klare  Grenzen  für  die  anlasslose und  umfassende Speicherung  von  Kommunikationsdaten aufgezeigt. Nach der Entscheidung kann eine  undifferenzierte  Pflicht  zur  anlasslosen  und flächendeckenden  Vorratsdatenspeicherung  unionsrechtliche  nicht  mehr  neu  begründet  werden. Wachsamkeit  ist  jedoch  weiterhin  geboten,  da Rufe  nach  einer  Vorratsdatenspeicherung  auch nach  den  Entscheidungen  aus  Karlsruhe  und  Luxemburg  nicht  verstummen.  Ich  plädiere  dafür, Überlegungen  zum  Schutz überragend  wichtiger Rechtsgüter  stattdessen  auf  geeignete  Eingriffe im Sinne einer in einem rechtsstaatlichen Verfahren  nachvollziehbar  erstellten  und  autorisierten Verdachtsanalyse in Bezug auf einen bestimmbaren Kreis von Personen zu konzentrieren.
Scoring – der Mensch als Objekt einer undurchsichtigen Computerentscheidung
Im Wirtschaftsleben hat die Beauskunftung von so genannten Scorewerten  durch  Wirtschaftsauskunfteien  erheblichen  Einfluss  auf  die  Entscheidung  über Abschluss  und  Konditionen von  Verträgen.  Bei  diesen  Scorewerten  handelt  es  sich  um statistisch-mathematisch  erstellte  Prognosewerte,  die  angeben sollen,  mit  welcher  Wahrscheinlichkeit  jemand  seinen Zahlungsverpflichtungen  nachkommen  wird.  Daher  ist  es  für den Einzelnen wichtig, dass die Grundlagen für die Bewertung der  Zahlungsfähigkeit  und  die  Berechnung  der  Scorewerte seriös und transparent sind.
  • Ich  bezweifele,  dass  dem  Gesetzgeber  mit  der derzeitigen Gesetzeslage der verfassungsrechtlich gebotene angemessene Ausgleich der betroffenen Grundrechtspositionen gelungen ist. Hier besteht Nachholbedarf.  Um  ein  transparentes,  seriöses und  diskriminierungsfreies  Scoring  sicherzustellen, setze ich mich daher insbesondere dafür ein, den Auskunftsanspruch  über Scoringverfahren  zu erweitern.
Keine    Videoüberwachung    öffentlicher    Plätze    durch Kommunen
Kommunen  haben  keine  Befugnis,  ihre  Wege,  Straßen und öffentlichen Plätze mittels Videokameras zu überwachen.
Städte und Gemeinden sind häufig mit Beschädigungen ihres Eigentums  (etwa  durch  Graffitis)  konfrontiert.  Zur  Verhinderung  und  Aufklärung  solcher  Vorkommnisse  plante  eine  Stadt,  ihre  öffentlichen Plätze  mit  Videokameras  zu  überwachen.  Das  Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) enthält jedoch aus gutem Grunde keine Vorschrift, die Kommunen eine solche Überwachung erlaubt.
  • Es  muss  auch  weiterhin  sichergestellt  bleiben, dass sich Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum  frei  und  ungezwungen  bewegen  können, ohne befürchten zu müssen, zum Gegenstand einer  behördlichen  Videoüberwachung  gemacht  zu werden.
Daten her oder Ihr Bus-Abo ist weg!
Viele  Inhaberinnen  und  Inhaber  eines  Nahverkehrsabonnements staunten nicht schlecht, als ihnen im Herbst 2013 Post
ins  Haus  flatterte:  Entweder  sie  unterschrieben  eine  datenschutzrechtliche   Einwilligung   zur   Speicherung   von   Bewegungsdaten, oder sie seien Anfang 2014 ihr Abo los.
Hintergrund war, dass das Unternehmen für die Abokarten elektronische Tickets einführen wollte, die bei jedem Einstieg in ein Fahrzeug mit  Hilfe  eines  Lesegeräts  auf  ihre  Gültigkeit  überprüft  werden.  Sofern das Lesegerät lediglich den menschlichen Kontrolleur ersetzt und keine  personenbezogenen  Daten  gespeichert  werden,  verstößt  dies nicht gegen datenschutzrechtliche Vorgaben. Das Unternehmen plante jedoch, den Einstiegsort und -zeitpunkt für sechs  Wochen  zu  speichern,  obwohl  dies  bei  Abonnements,  die  zu beliebig vielen Fahrten im Gültigkeitsbereich berechtigen, nicht erforderlich ist.
  • Wieder  einmal  gilt:  Nur  erforderliche  Daten  dürfen  erhoben  und  verwendet  werden.  Das  Unternehmen hätte seinen Kundinnen und Kunden Aufregung  ersparen  können,  wenn  es  sich  frühzeitig an meine Behörde gewandt hätte.

 

 

Natürlich ist dieses nur eine Auswahl. Es gibt mehr zu lesen unter https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Berichte/Inhalt/22_DIB/DIB_22.pdf

 


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