Zuletzt legte Ulrich Lepper, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, den 22. Datenschutzbericht für den Zeitraum2013 und 2014 vor. Nicht immer sind solche Berichte einfach zu lesen, das gilt auch für das neue 158 Seiten starke Werk. Aber es sind dort Aussagen enthalten, an die sich die Landesregierung und auch unsere Stadt messen lassen muss. Hier eine persönliche Auswahl:
Snowdens Enthüllungen: Reagieren statt Resignieren
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Es ist Aufgabe der Politik, die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für besseren Datenschutz in der Praxis zu schaffen.
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Deshalb müssen die bisher geltenden Entscheidungen der EU bezüglich des internationalen Datenverkehrs mit Drittstaaten ausgesetzt oder zumindest zügig überarbeitet werden.
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Außerdem empfehle ich, Zusammenarbeit und Kontrolle der Geheimdienste – auch der EU-Mitgliedstaaten – auf den Prüfstand zu stellen.
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Die Forderung, als Reaktion auf Terroranschläge Verschlüsselungstechniken zu beschränken oder gar zu verbieten, geht in die falsche Richtung.
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Der Europäische Gerichtshof hat deutliche Worte gefunden und klare Grenzen für die anlasslose und umfassende Speicherung von Kommunikationsdaten aufgezeigt. Nach der Entscheidung kann eine undifferenzierte Pflicht zur anlasslosen und flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung unionsrechtliche nicht mehr neu begründet werden. Wachsamkeit ist jedoch weiterhin geboten, da Rufe nach einer Vorratsdatenspeicherung auch nach den Entscheidungen aus Karlsruhe und Luxemburg nicht verstummen. Ich plädiere dafür, Überlegungen zum Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter stattdessen auf geeignete Eingriffe im Sinne einer in einem rechtsstaatlichen Verfahren nachvollziehbar erstellten und autorisierten Verdachtsanalyse in Bezug auf einen bestimmbaren Kreis von Personen zu konzentrieren.
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Ich bezweifele, dass dem Gesetzgeber mit der derzeitigen Gesetzeslage der verfassungsrechtlich gebotene angemessene Ausgleich der betroffenen Grundrechtspositionen gelungen ist. Hier besteht Nachholbedarf. Um ein transparentes, seriöses und diskriminierungsfreies Scoring sicherzustellen, setze ich mich daher insbesondere dafür ein, den Auskunftsanspruch über Scoringverfahren zu erweitern.
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Es muss auch weiterhin sichergestellt bleiben, dass sich Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Raum frei und ungezwungen bewegen können, ohne befürchten zu müssen, zum Gegenstand einer behördlichen Videoüberwachung gemacht zu werden.
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Wieder einmal gilt: Nur erforderliche Daten dürfen erhoben und verwendet werden. Das Unternehmen hätte seinen Kundinnen und Kunden Aufregung ersparen können, wenn es sich frühzeitig an meine Behörde gewandt hätte.
Natürlich ist dieses nur eine Auswahl. Es gibt mehr zu lesen unter https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Berichte/Inhalt/22_DIB/DIB_22.pdf