Klarmachen zum Ändern!

Das alte Lied der Vorratsdatenspeicherung

In einem Interview mit dem »Spiegel« erklärte der neue Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), er wolle zunächst keinen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) vorlegen. Zunächst müsse abgewartet werden, wie der Europäische Gerichtshof die zugrunde liegende EU-Richtlinie bewertet. Die Piratenpartei begrüßt diesen mutigen Schritt, der dieses wichtige Thema wieder ins Interesse der Medien und der Öffentlichkeit gerückt hat.

Prompt melden sich die innenpolitischen Hardliner aus den Reihen der Union zu Wort. Während sich Hans-Peter Uhl (CSU) Zeitungsberichten zufolge lediglich formal auf den Koalitionsvertrag beruft, versucht sich Wolfgang Bosbach (CDU) an einer inhaltlichen Argumentation. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk behauptet er, dass ohne Vorratsdatenspeicherung »Tag für Tag eine Fülle von Straftaten nicht aufgeklärt werden können«.

Wir fragen uns: In welcher Realität lebt Herr Bosbach eigentlich?

Bereits 2011 hat nämlich ein vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenes Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafrecht gezeigt: Alle Erwartungen an gesteigerte Aufklärungsquoten oder gar verhinderte Terroranschläge durch die Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten entbehren jeder sachlichen Grundlage.

Eine Vorabversion des Gutachtens aus dem Jahre 2008 hatte sich noch deutlich positiver gelesen. Der damaligen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wurde seinerzeit vorgeworfen, sie habe die Ergebnisse in ihrem Sinne beeinflusst. Bei genauerem Hinsehen stellte sich aber heraus, dass die erste Version des Gutachtens lediglich die Wünsche der Ermittlungsbehörden berücksichtigt hatte. Die erweiterte Version vom Juli 2011 bezog jedoch die tatsächlichen Aufklärungsquoten mit ein und zeichnete ein ganz anderes Bild. Wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung damals vorrechnete, trug die Abfrage von Telekommunikationsdaten lediglich in 0,002% – also bei 2 von 100.000 Ermittlungsverfahren – entscheidend zur Aufklärung bei.

Trotz dieser Erkenntnisse behauptet Herr Bosbach nun – wir müssen das einfach nochmal wiederholen – dass ohne Vorratsdatenspeicherung »Tag für Tag eine Fülle von Straftaten nicht aufgeklärt werden können«. Im Interview mit dem Deutschlandfunk beruft er sich auf »diejenigen, die Tag für Tag mit der Verbrechensbekämpfung zu tun haben« und mit denen er beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden gesprochen habe. Er wiederholt damit den Fehler aus der Studie von 2008 und nimmt nur die Sicht der Ermittler bei Polizei und Verfassungsschutz wahr. Diese tendieren naturgemäß zu möglichst umfangreichen Ermittlungs- und Überwachungswerkzeugen.

Es ist die Aufgabe der Politik, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit für die Menschen zu wahren.

Übersteigerte Erwartungen an den Nutzen neuer Überwachungsmethoden trüben den Blick auf diese Abwägung. Denn umgekehrt erwachsen aus solchen Datensammlungen auch erhebliche Gefahren des Missbrauchs. Sind Daten erst einmal gespeichert, dann entstehen auch Begehrlichkeiten. Wir haben vor kurzem einen Blogartikel verlinkt, der das eindrucksvoll vor Augen führt.

Wir Piraten fordern seit langem und auf allen politischen Ebenen eine grundsätzliche Abkehr von anlassloser Überwachung und Datensammlung. Wolfgang Bosbach wäre daher gut beraten, die Datengrundlage seiner Erkenntnisse unverzüglich offenzulegen, denn die öffentliche Diskussion darf nicht auf der Basis diffuser Ängste geführt werden, sondern auf einer soliden Argumentationsgrundlage.


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