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Aktionismus bestimmt das Geschäft

Nach dem Attentat auf den Weihnachtsmarkt in Berlin und die Feuerattacke auf einen Obdachlosen wird der Ruf nach einer erhöhten Sicherheit immer lauter. Zuletzt war es der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindetages, Dr. Gerd Landsberg, der sich in einem Statement vom 26.12.2016 für eine Ausweitung der Videoüberwachung aussprach mit der Begründung, dass Sicherheit wichtiger ist als Datenschutz.

„Gerade im Bereich der kameragestützten Überwachung des öffentlichen Raums bieten die technologischen Innovationen völlig neue Chancen. Mittels intelligenter Systeme ist es zielgenau möglich, Verdächtige zu identifizieren sowie Straftaten zu verhindern und zu ahnden, ohne dass Komplettaufzeichnungen notwendig sind.“ Dies ist eine der Kernaussagen des Statements. Datenschutz wird als reine Behinderung der Ermittlungen dargestellt und als Verhinderung der Möglichkeiten der Ausweitung der Videoüberwachung.

Was vergessen wird: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ So steht es im Grundgesetz. Und dort steht auch etwas über die Freiheit, die jeder Mensch hier in Deutschland genießt. Aus diesen Grundsätzen heraus hat das Bundesverfassungsgericht das Recht jedes Einzelnen auf die informationelle Selbstbestimmung entwickelt. Durch die immer bessere Kameratechnik, die es heute gibt, ist es möglich, immer bessere und hochauflösende Bilder zu bekommen, auf denen man problemlos erkennen kann, um welche Person es sich handelt, was diese Person bei sich führt, ja teilweise bis hin zum gedruckten Wort auf einem Stück Papier. Durch die Ausweitung von Videoüberwachung auf immer mehr öffentliche Bereiche, wird das Recht des Einzelnen mit Füßen getreten.

Bereits heute erlaubt ist die Überwachung von Brennpunkten. Und dies geschieht auch, wie wir anhand der Bilder aus der Berliner U-Bahn festgestellt haben. Diese haben unmittelbar dazu geführt, dass die Täter gestellt werden konnten, bzw. sich selbst gemeldet haben. Warum also noch eine Ausweitung?

„Die Videoüberwachung kann maßgeblich dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl der Bürger zu stärken.“ Auch dies ist eine Aussage aus dem Statement. Aber ist das so? Sicher ist, da wo überwacht wird, gehen die einfachen Straftaten wie Sachbeschädigungen leicht zurück. Dies sieht man beispielsweise bei unseren Bussen und Bahnen. Seit der Einführung der Videoüberwachung gehen die Kosten für die Beseitigung von Vandalismusschäden zurück. Aber die Täter von Gewaltverbrechen werden dadurch nicht abgeschreckt.

Das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger wird durch Kameras, die irgendwo aufgebaut werden, nicht gestärkt. Wer weiß denn schon, was sich dahinter verbirgt. Beobachtet jemand das Geschehen oder wird nur aufgezeichnet um später, wenn etwas passiert ist, mal nachzuschauen? Wichtiger ist die Präsenz in ausreichender Zahl und das unmittelbare Einschreiten von Ordnungskräften. Hier muss man anzusetzen. und darauf die Sicherheitskonzepte aufsetzen.

 

Quelle: http://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/2016/Statement%20Landsberg%20Video%C3%BCberwachung/


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